Jugendhilfe nach dem 18. Geburtstag – und weitere mögliche Rechtsansprüche für junge Menschen im Übergang in die Selbständigkeit
- in einer Wohngruppe, Pflegefamilie oder im betreuten Jugendwohnen wohnen oder
- eine ambulante Jugendhilfeleistung (z.B. die Unterstützung durch einen Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer) in Anspruch nehmen.
Unter welchen Voraussetzungen ist das möglich?
- Unter welchen Voraussetzungen können sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen gewährt werden?
- Welche weiteren Sozialleistungen kommen für junge Volljährige nach Beendigung der stationären Unterbringung der Jugendhilfe in Betracht?
- Anspruch auf Beratung
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Arbeitslosengeld II
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Unterhalt
- Kindergeld
- Wohngeld
- (Halb-)Waisenrente
- Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
- Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
- Was solltest Du beachten, wenn unterschiedliche Leistungsträger in Betracht kommen und Du nicht sicher bist, welcher Leistungsträger zuständig ist?
- Werden Jugendhilfeleistungen durch Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende verdrängt?
Antragstellung und weitere Schritte auf dem Weg zu meinem Recht
- Wie kann ich einen Antrag auf Hilfe für junge Volljährige stellen?
- Inwieweit muss ich meine Bereitschaft zur Mitwirkung an der Hilfe zeigen?
- Wie kann ich das Hilfeplangespräch dazu nutzen, damit ich nach meinem 18. Geburtstag weiter in meiner Wohngruppe/Pflegefamilie/… bleiben darf?
- Wie kann ich mich auf ein Gespräch mit Mitarbeitenden des Jugendamtes (Antragstellung, Hilfeplangespräch, …) vorbereiten?
- Habe ich ein Recht bei der Auswahl der stationären Unterbringung mit zu entscheiden?
- In welchem Umfang bin ich dazu verpflichtet, mich mit meinem Einkommen an den Kosten der Jugendhilfe zu beteiligen?
- In welchem Umfang bin ich dazu verpflichtet, mich mit meinem Vermögen an den Kosten der Jugendhilfe zu beteiligen?
Was mache ich im Konfliktfall?
- Wie ist die Rechtslage, wenn ich nach Antragstellung seit mehreren Wochen keine Antwort vom Jugendamt erhalten habe?
- Was kann ich machen, wenn ich mündlich die Auskunft bekomme, dass mein Antrag abgelehnt wird?
- Was kann ich machen, wenn ich einen Ablehnungsbescheid bekommen habe?
Weitere Ansprechpartner*innen und allgemeine Tipps für den Papierkram
- An wen kann ich mich wenden, wenn ich Rat und Unterstützung brauche?
- Allgemeine Tipps für den Papierkram
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