Aktuelles zum Förderprogramm  "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen"

Fachinformation - geschrieben am 17.05.2022 - 11:08

 

Zweites Informationsschreiben zum 2. Förderfenster 
Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

 

Durch das Programm wird ein wichtiger Beitrag geleistet, soziale Einrichtungen in Deutschland klimaresilient zu gestalten und insbesondere vulnerable Gruppen vor den Folgen des Klimawandels zu schützen. 

Wir haben Sie bereits im Februar 2022 darüber informiert, dass im ersten Antragsfenster Ende 2020 rund 600 Anträge mit einem Volumen von rund 100 Mio. Euro eingegangen sind. Damit war die Resonanz auf das Förderprogramm im Ergebnis des ersten Förderfensters enorm.
Angekündigt war, dass die Öffnung eines nächsten 2. Förderfensters in Abhängigkeit zur Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln steht. 
Die Öffnung eines nächsten Förderfensters kann aufgrund der Haushaltsmittel nicht aufrechterhalten werden.

Aber das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz konnte sich erfolgreich dafür einsetzen, das Förderprogramm zur Unterstützung sozialer Einrichtungen nach 2023 fortzusetzen und zu verstetigen. Die Öffnung für neue Anträge soll noch in 2022 erfolgen.

Geplant ist eine Bündelung der Fördermaßnahmen zur Klimaanpassung und insofern ist eine Neuausrichtung des Förderprogramms beabsichtigt.
Ziel ist, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse möglichst systematisch und integriert in Übereinstimmung mit den Zielen der Nachhaltigkeit anzugehen und umzusetzen. Vor diesem Hintergrund kann es zu geänderten Förderkonditionen kommen. Bei einer eventuellen Planungen sollte das berücksichtigt werden.

Sofern weitere Informationen zur Möglichkeit der Antragsstellung und den einschlägigen Förderkonditionen vorliegen informieren wir Sie wieder.

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