Bericht des BMAS zum Bundesteilhabegesetz vorgelegt

Fachinformation - geschrieben am 12.01.2023 - 09:04

Zum Jahresende 2022 hat das Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales dem Deutschen Bundestag und Bundesrat einen umfassenden Bericht über die Umsetzung des Bundes­teilhabegesetzes vorgelegt.

Der vorgelegte Bericht enthält eine Vielzahl wichtiger Einblicke, etwa zu den Wirkungen der Reform auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder den finanziellen Auswirkungen für die Träger der Eingliederungshilfe.

Die Befunde stellen jedoch einen Zwischenstand dar. Im Ausblick benennt der Bericht, dass am Ende des Jahres 2022, knapp sechs Jahre nach der Verabschiedung des BTHG, ist die angestrebte Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe, wie bereits dargelegt, noch nicht vollständig in der Praxis umgesetzt. Die Projekte nach Art. 25 Abs. 2 bis 4 BTHG mussten daher den von Übergangsregelungen geprägten Umsetzungsstand untersuchen.Die Begleit- und Forschungsprojekte enthalten jedoch eine Vielzahl wichtiger Einblicke in verschiedene Fragestellungen. Die Befunde stellen insofern einen Zwischenstand dar, als dass einer Reihe von Forschungsfragen im Zuge der Verlängerung der Projekte Finanzuntersuchung und Wirkungsprognose um zwei Jahre weiter nachgegangen wird. Die Veröffentlichung der abschließenden Ergebnisse ist gegen Ende des Jahres 2024 geplant.
In den kommenden Monaten müssen die mit dem Bericht vorgelegten Ergebnisse ausgewertet und die Befunde forschungsprojektübergreifend zueinander in Beziehung gesetzt werden. Auf dieser Basis sollen die bisherigen Ergebnisse auch mit Blick auf die Aufträge des Koalitionsvertrags zur Weiterentwicklung des Leistungsrechts für Menschen mit Behinderungen diskutiert werden. Das BMAS hat Begleit- und Forschungsprojekte daher zum Teil um zwei Jahre verlängert.

Den gesamten Bericht können Sie unter dem nachfolgenden Link einsehen und downloaden.

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