Ein bunter Strauß an Arbeitsfeldern

Fachinformation - geschrieben am 31.01.2022 - 13:50

Der Pflegeberuf ist mannigfaltig und hat – auch im Zuge der Akademisierung – viele Sprossen, um die Karriereleiter hinaufzusteigen. 

Einen anderen Berufsweg? Martina Maier* lacht.

„Nein. Mir hat jeder einzelne Schritt meiner Berufslaufbahn wahnsinnig viel Spaß gemacht – bis heute.“ Sie schwärmt von ihren Patient*innen, ihren netten Schüler*innen.

Die 39-Jährige macht an der Hamburger Fern-Hochschule (HFH) den Bachelor in Pflegepädagogik, unterrichtet parallel bei den Paritätischen Schulen für soziale Berufe gGmbH Hausach – mitten im Schwarzwald und das mit Erlaubnis des Ministeriums: „Ich darf schon unterrichten, weil der Bedarf da ist, es fehlt an Lehrenden“, erklärt die agile Frau. Der Vorteil: Sie kann sich das Unterrichten als – vorgeschriebene – Praxisstunden anrechnen lassen und das Fernstudium finanzieren. „Das wäre sonst schwierig gewesen – hier fehlen noch staatliche Unterstützungsstrukturen“, sagt die dreifache Mutter, die weitere Pläne hat. „Ich möchte den Master draufsetzen. Den bietet die HFH an.“

Eigentlich wollte sie gleich nach dem Abitur an der Katholischen Hochschule Freiburg Soziale Arbeit studieren. „Für die Zulassung brauchte es Praxis, also machte ich ein Freiwilliges Soziales Jahr.“ Das gefiel ihr so gut, dass sie sich zur Heilerziehungspflegerin ausbilden ließ, an verschiedenen Orten arbeitete, bevor sie bei einem ambulanten Pflegedienst Menschen zuhause betreute.

Mix aus Vermitteln und Pflegen

Nächste Station ihrer Karriere: Maier ließ sich zur Praxisanleiterin weiterbilden, also zu einer jener Expertinnen in Gesundheitsfachberufen, die in einer Pflegeeinrichtung Auszubildende pädagogisch und didaktisch begleiten und auch beim Abschluss als Fachprüfende dabei sind. „Dieser Mix aus Vermitteln und Pflegen gefiel mir sehr gut“, schmunzelt Maier. Wie selbstverständlich kam ihr der ursprüngliche Studienwunsch in den Sinn. „Ich wollte mich weiter qualifizieren. Die Akademisierung des Pflegeberufes ist richtig und wichtig.“ Das Berufsfeld habe sich verändert. „Pflege ist medizinisch und psychologisch höchst anspruchsvoll. Der Bedarf für Qualifizierung ist gestiegen, es gibt mehr chronische Krankheitsverläufe.“ Akademisierung werte Pflegeberufe auf. „Da geht es um Wertschätzung, darum, die Qualität der Pflege weiterzuentwickeln, Arbeitsbedingungen zu verbessern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.“

Wie vielfältig Pflege ist, welch bunten Strauß an Arbeitsfeldern es gibt, das will sie ihrer Schülerschaft vermitteln. Wer mit und an den Menschen bleiben wolle, könne sich etwa auf Wundmanagement spezialisieren. Aber Pflegeexpertise würde auch in anderen Gesundheitssektoren gesucht, etwa beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK). „Man kann sich immer fortbilden – und eben studieren“, betont Maier.

Wissen nicht nur weitergeben, sondern auch anwenden

Ihr breites Wissen will die angehende Pflegepädagogin aber nicht nur weitergeben, sondern auch anwenden. Sie hofft, selbst immer wieder praktisch tätig zu sein. Schon jetzt nutzt sie freie Wochenenden, um in einer Einrichtung – ihrem früheren Arbeitgeber – mitzuhelfen. „Schön wäre, wenn ich später 50 Prozent unterrichten und 50 Prozent pflegen könnte, um nah an den Bedarfen dran zu sein.“

Gesetzliche Grundlagen der neuen Pflegeausbildung

Die künftige Pflegeausbildung zur Fachkräftesicherung ist generalistisch ausgerichtet. Sie hat somit den Kompetenzerwerb, der für die Pflege von Menschen aller Altersstufen in unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen sowie in verschiedenen institutionellen Versorgungskontexten notwendig ist, zum Ziel. Eine reine Fachorientierung in der beruflichen Qualifikation ist nicht mehr ausreichend, es ist die Orientierung auf die Person und die Ausbildung personaler und sozialer Kompetenzen nötig, um den beruflichen Anforderungen und Herausforderungen in der Pflege gerecht zu werden.

Das PflBG als Artikel 1 des Mantelgesetzes sowie die dazu- gehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) gehen mit vielfältigen Herausforderungen für die Träger der praktischen Ausbildung einher. Sie tragen die Verantwortung für die Durchführung und Organisation der praktischen Ausbildung und sind in der Folge verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen Praxiseinsätze (ambulante Pflege, akutstationäre Pflege und stationäre Langzeitpflege) sowie die zeitlich und inhaltlich gegliederte Durchführung der Ausbildung auf Grundlage des individuellen Ausbildungsplanes sicherzustellen. Zu diesem Zweck unterhalten die Träger der praktischen Ausbildung Lernortkooperationsverträge mit allen an der Ausbildung beteiligten Lernorten (Träger der Pflichteinsätze und Pflegeschulen). Bereits an dieser Stelle konnten in der Umsetzung Hürden identifiziert werden, da durch regionale Ausbildungsverbünde, als dauerhafte und in sich geschlossene Lernortkooperationen, nicht jeder angestrebte Kooperationsvertrag

abgeschlossen werden konnte. An jedem praktischen Lernort entfallen, gesetzlich vorgegeben, mindestens zehn Prozent der Ausbildungszeit auf die geplante und strukturierte Praxisanleitung, die von speziell weitergebildeten Praxis- anleitenden erbracht werden muss. Die zu erbringende Anleitungszeit gilt auch für betriebsfremde Auszubildende und ist folglich mit einem hohen Kosten- und Zeitfaktor, die Praxisanleitenden betreffend, verbunden.

Erstmals in der Reformgeschichte der Pflegeausbildungen sind zur nachhaltigen Umsetzung der Reformansprüche gemäß § 53 des PflBG bundeseinheitliche Rahmenpläne für die Ausbildung erarbeitet worden. Die von dieser Fachkommission vorgelegten Rahmenausbildungspläne für die praktische Ausbildung nach den Anlagen 1, 2, 3 und 4 sind Bestandteile der nach §50 PflAPrV geregelten integrierten Bildungspläne. ■

Artikel aus PARITÄTinform 4/2021

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