Erhöhung der Fördersummen bei Aktion Mensch ab 02.01.2024

Fachinformation - geschrieben am 13.11.2023 - 13:10

Um den veränderten Rahmenbedingungen gerecht zu werden, hat das Kuratorium der Aktion Mensch in seiner Sitzung vom 09. November 2023 die Anhebung der Personalkostenobergrenzen für alle aktiven Förderangebote sowie des maximalen Zuschusses in ausgesuchten Förderangeboten beschlossen.

Dies bedeutet im Detail:

Erhöhung der Personalkostenobergrenze

Die jeweiligen Obergrenzen der drei Kategorien werden wie folgt erhöht:

                                  Alt (in €)                                 neu (in €)

Leitung                    90.000                                    100.000

Betreuung               70.000                                      80.000

Verwaltung             50.000                                      60.000

 

Zuschusserhöhungen

Die Zuschüsse werden wie folgt angehoben:

  •   Anschubfinanzierung – neue Angebote:

Erhöhung des maximalen Zuschusses um 100.000 Euro (von 300.000 auf 400.000 Euro)

  • Anschubfinanzierung – bestehende Angebote:

Erhöhung des maximalen Zuschusses um 50.000 Euro (von 150.000 auf 200.000 Euro)

  • Projektförderung bis zu maximal 300.000 Euro:

Erhöhung des maximalen Zuschusses um 100.000 Euro (von 300.000 auf 400.000 Euro)

  • Projektförderung bis zu maximal 150.000 Euro:

Erhöhung des maximalen Zuschusses um 50.000 Euro (von 150.000 auf 200.000 Euro)

 

Die Erhöhungen treten zum 02. Januar 2024 in Kraft.

Für die Mitglieder des Paritätischen heißt das konkret:

Anträge, die vor dem 02. Januar 2024 eingereicht wurden, sind von der Erhöhung ausgeschlossen.

Anträge, die bereits in diesem Jahr angelegt aber erst im Jahr 2024 eingereicht werden, werden (durch die Aktion Mensch) im System auf die höheren Summen „umgezogen“.

 

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