Leitfaden zum Übergang von unbegleiteten ehemaligen minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern (UEMA) von der Jugendhilfe in andere Systeme

Fachinformation - geschrieben am 19.04.2021 - 17:17

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat, auch unter Mitwirkung der Liga und der LAG Jugendsozialarbeit, einen Leitfaden zum Übergang von unbegleiteten ehemaligen minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern (UEMA) von der Jugendhilfe in andere Systeme erarbeitet. Damit bietet sich die Chance, dass ehemalige UMFs auch nach dem 21. Lebensjahr Hilfen auch über die Jugendsozialarbeit und Jugendhilfe erhalten können. Dabei geht es konkret um die vier Bausteine:
 
•    Wohnen und Leben
•    Ausbildung und Arbeit – inklusive Förderung
•    Betreuung und Beratung (Nachbetreuung)
•    Fachspezifische Beratungsstellen

 

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