Let's talk about Diversity- Episode 5: Asylbewerberleistungsgesetz

Fachinformation - geschrieben am 24.05.2023 - 13:57

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wird im Mai diesen Jahres 30 Jahre alt. Der Paritätische Baden-Württemberg setzt sich bereits seit Jahren für die Abschaffung des AsylbLG ein, da es das sozialrechtliche Existenzminimum von Menschen unterschreitet und auch im Widerspruch zu einem würdevollen Existenzminimum steht. 

Leider wurden - analog der bisherigen Hartz IV Leistungen - Geflüchtete nicht in das Bürgergeld miteinbezogen. Nach wie vor erhalten Geflüchtete Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bei der Aufnahme von ukrainischen Geflüchteten wurde jedoch der Übergang in das reguläre Sozialsystem ermöglicht.

Die Regelsätze des AsylbLG fallen im Vergleich zum regulären Sozialsystem viel niedriger aus. Oftmals werden Geldleistungen durch Sachleistungen ersetzt, die den individuellen Bedarf nicht decken können. Durch das AsylbLG wird zudem der Zugang zur Gesundheitsversorgung eingeschränkt, was in vielen Fällen zu unzureichenden und verspäteten Behandlungen und verschleppten Erkrankungen führt. Durch die fehlende Einbindung in das reguläre Sozialsystem ist der Zugang zu Maßnahmen der Arbeitsförderung ausgeschlossen. Häufig werden im AsylbLG Sanktionen verübt, die zu Kürzungen führen.

Der Paritätische setzt sich dafür ein, dass alle Geflüchteten unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus oder Herkunftsland gleichermaßen am regulären Sozialsystem partizipieren können.

In der neuen Episode von "Let's talk about Diversity" wird anlässlich der Woche zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes ein Gespräch mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg geführt und die Hintergründe dieser wichtigen Thematik beleuchtet.

 

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