Neue CoronaVO Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit

Fachinformation - geschrieben am 01.12.2021 - 12:43

Die CoronaVO Kinder- und Jugendarbeit (KJA)/Jugendsozialarbeit (JSA) wurde aufgrund der Corona-Entwicklung und der Regelungen der aktuellen CoronaVO in Baden-Württemberg zum 30.11.2021 angepasst.

Im Anhang finden Sie die notverkündete CoronaVO KJA/JSA. In diese wurde nun die Alarmstufe II aufgenommen. Nach der neuen CoronaVO KJS/JSA sind unverändert Angebote nach 0G (nicht getestet, nicht genesen, nicht geimpft) möglich. Es wurden jedoch durch die Einführung der Alarmstufe II weitere Obergrenzen bei der Teilnehmer*innenzahl vorgenommen, die es zu beachten gilt.   

Entscheidend ist, dass Angebote der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit weiterhin möglich sind. In der aktuellen Alarmstufe II können Einrichtungen der KJA/JSA Angebote mit 0G und sogar Offene Angebote weiterhin vorhalten.

 

Die Übersicht in der Anlage fasst die möglichen Angebote in den jeweiligen Stufen (Basis-, Warn und Alarmstufe und Alarmstufe II) zusammen.

Wichtige Werkzeuge

Artikel merken