Positionspapier Essstörungen – Was SUCHT die Essstörung in der Suchthilfe?

Fachinformation - geschrieben am 30.04.2024 - 13:27

Die Positionierung dient der internen und externen Stellungnahme der Einrichtungen des Paritätischen Landesverbandes BW, die im Bereich der Beratung und Behandlung von Essstörungen tätig sind. Es sind vorwiegend Einrichtungen aus dem Bereich der ambulanten Suchthilfe, sowie Einrichtungen, die spezialisiert Hilfen bei Essstörungen anbieten und Beratungsstellen, die spezialisiert Hilfen für Mädchen* und Frauen* anbieten.

Die Arbeitsgruppe, die die Stellungnahme über mehrere Monate hinweg erarbeitet hat, bestand aus Vertreterinnen von 6 paritätischen Einrichtungen.

Anlass war die Feststellung von Versorgungslücken im Bereich der niederschwelligen Beratung für Betroffene und Angehörige, im Bereich der Prävention als auch hinsichtlich der ambulanten Behandlung von Essstörungen.

Die Versorgung bei Essstörungen wird von unterschiedlichen Professionen und Angeboten geleistet und deren Güte hängt nicht zuletzt auch von der Qualität der Vernetzung und Bekanntheit dieser Angebote ab. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet eine Datenbank für Beratungsangebote bei Essstörungen an. Die Landkreise in BW, für die kein spezialisiertes Angebot eingetragen war, wurden im August 2023 telefonisch angefragt, wohin sie Betroffene verweisen. Die Ergebnisse sind dem Positionspapier im Anhang zu entnehmen und haben die Versorgungslücken bestätigt.

Suchtberatungsstellen sind nicht grundsätzlich mit der Beratung bei Essstörungen beauftragt. Es sind Einzelfälle, wenn lokal ein Versorgungsauftrag dafür besteht. Allerdings besteht eine hohe Komorbidität von Suchterkrankungen und Essstörungen. Die Expertinnen plädieren daher für eine Essstörungssensible Beratung in der ambulanten Suchthilfe, die Problemwahrnehmung und „Erstversorgung“ gewährleisten kann.

Zusammenfassend fordert der Paritätische Landesverband für Baden-Württemberg:

  • Versorgungslücken in unterversorgten Städten und Landkreisen müssen geschlossen werden.
  • Eine Ausweitung ambulanter Behandlungsoptionen, die refinanziert werden, soll gefördert und vorangetrieben werden. (Beispiel IV NEO Ostalb)
  • Förderung von Netzwerken professioneller Behandler*innen:  Vorhandene Netzwerke stärken – Neue initiieren.
Positionspapier: Was SUCHT die Essstörung - in der Suchthilfe?
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