Die Gewerkschaftsseite erklärt die Verhandlungen als gescheitert. Die Arbeitgeberseite hat ankündigt, die Schlichtung anzurufen.
Pressemitteilung der VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände)
30.03.2023, Kommunale Arbeitgeber haben ihr Angebot massiv verbessert / Ablehnung durch die Gewerkschaften
In der dritten Verhandlungsrunde ist es der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Bund nicht gelungen, einen Tarifabschluss für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen zu vereinbaren.
Karin Welge, Verhandlungsführerin und Präsidentin der VKA: „Wir bedauern sehr, dass die Einigung nicht zustande kam. Wir konnten uns vorstellen, einen Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro netto zu zahlen. Das hätte den Beschäftigten sofort und unmittelbar geholfen. Im Laufe der letzten drei Tage haben wir noch zahlreiche weitere Verbesserungen in Aussicht gestellt. So wären wir auch bereit gewesen, mit ihnen einen Mindestbetrag zu vereinbaren. Wir können nicht nachvollziehen, dass die Gewerkschaften hierauf nicht eingegangen sind. Sie haben sich in ihrer Forderung eingemauert und nicht hinreichend bewegt, um eine Brücke zu bauen. So konnte eine Einigung nicht gelingen. Wir hätten lieber mit großem Einigungswillen weiterverhandelt.“
Für die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst waren drei Verhandlungsrunden vereinbart.
„Wir sind leider nicht mehr sicher, ob dieser Einigungswille bei den Gewerkschaften gleich stark ausgebildet war. Wer bei einem so fortgeschrittenen Verhandlungsstand vom Verhandlungstisch aufsteht, handelt nach unserer Auffassung verantwortungslos. Dass eine Einigung nicht zustande kam, werten wir auch als Warnzeichen für eine funktionierende Sozialpartnerschaft mit den Gewerkschaften“, so Karin Welge weiter. „Um einen Kompromiss zu erreichen, konnten wir uns nicht nur einen Mindestbetrag, sondern auch eine starke Erhöhung der Gehälter sowie eine Zahlung von 3.000 Euro netto vorstellen. Das wäre ein sehr teurer Tarifabschluss geworden. Jetzt stehen wir wieder bei null, was wir sehr bedauern. Vor diesem Hintergrund werden wir die Schlichtung anrufen, um die Bevölkerung vor weiteren Streiks zu bewahren.“
Pressemitteilung der Gewerkschaft ver.di
29.03.2023, Tarifrunde Öffentlicher Dienst 2023 trotz deutlicher Bewegung beider Seiten gescheitert
Die Tarifrunde für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ist nach langwierigen und zähen Verhandlungen gescheitert. „Für uns steht nach wie vor ein sozial gerechter Abschluss im Mittelpunkt. Die Arbeitgeber waren trotz deutlicher Bewegung nicht bereit, den Beschäftigten beim Mindestbetrag ausreichend entgegen zu kommen“, sagte Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in der Nacht zum Donnerstag (30. März 2023) in Potsdam. „Die Vorschläge der öffentlichen Arbeitgeber hätten nicht sichergestellt, dass die Kaufkraft insbesondere für die unteren und mittleren Einkommensgruppen erhalten bleibt. Die Bundestarifkommission von ver.di hat deshalb das Scheitern der Verhandlungen erklärt“, betonte Werneke in Potsdam. Der Interessenkonflikt habe sich letztlich nicht auflösen lassen.
Arbeitgeber und Gewerkschaften hatten seit Montagmorgen in der dritten Runde miteinander verhandelt. Der Auftakt der dritten Verhandlungsrunde wurde von einem bundesweiten Mobilitäts-Warnstreiktag im ÖPNV, Bahn-Nah- und Fernverkehr sowie an Flughäfen begleitet, der gemeinsam mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) durchgeführt wurde, die ebenfalls in einer Tarifrunde steht. Insgesamt hatten sich in den vergangenen Wochen mehr als 500.000 Beschäftigte an ver.di-Warnstreiks und Aktionen beteiligt.
„Die öffentlichen Arbeitgeber haben die Lage vieler Beschäftigten nicht hinreichend aufgegriffen. Das Signal der Beschäftigten insbesondere mit niedrigeren und mittleren Einkommen ist eindeutig: Wir brauchen einen echten Inflationsausgleich“, betonte Werneke. Forderungen nach einer weiteren Verhandlungsrunde erteilte der ver.di-Vorsitzende eine Absage: „Es gibt nichts, was wir nicht in den zurückliegenden drei Tagen hätten besprechen können.“
ver.di fordert in der laufenden Tarifrunde für die Angestellten von Bund und Kommunen 10,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 500 Euro mehr im Monat bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Das Tarifergebnis soll zeit- und wirkungsgleich auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie auf Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen werden. ver.di führt die Tarifverhandlungen gemeinsam für GdP, GEW, IG BAU sowie mit dbb beamtenbund und tarifunion.
Pressemitteilung der GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft)
30.03.2023,Tarifverhandlungen gescheitert - Jetzt kommt es zur SchlichtungAm frühen Donnerstagmorgen haben die Gewerkschaften die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen für gescheitert erklärt. Trotz intensiver Verhandlungen, die sich vom 27. bis 29. März hinzogen, lagen die Positionen letztlich noch zu weit auseinander. Kern der gewerkschaftlichen Forderung war ein hoher Mindestbetrag, der sicherstellt, dass die Gehälter mit der Teuerungsrate wieder Schritt halten. Das haben die Arbeitgeber als nicht finanzierbar zurückgewiesen.
GEW-Tarifchef Daniel Merbitz kritisierte in Potsdam, dass die Arbeitgeber weiterhin nicht zu einer sozial gerechten Lösung bereit waren: "Das inakzeptable Arbeitgeber-Angebot aus der zweiten Verhandlungsrunde haben die Kolleginnen und Kollegen wochenlang im ganzen Land mit tollen, intensiven Warnstreiks beantwortet. Sie hatten nun erwartet, dass die Arbeitgeber ein deutlich verbessertes Angebot vorlegen. Doch die kamen hier in Potsdam zu langsam aus der Deckung. Trotz Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten konnte keine Lösung gefunden werden konnte."
Die Arbeitgeber haben erklärt, die Schlichtung anzurufen. In den nächsten Wochen wird nun unter Hinzuziehung zweier unabhängiger Schlichter an einer Lösung im Tarifstreit gearbeitet. Während einer Schlichtung herrscht Friedenspflicht, das heißt es darf nicht gestreikt werden. Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen und wird erst nach Abschluss über die Schlichtungsempfehlung informiert.
So funktioniert die Schlichtung:
https://www.gew.de/troed2023/wie-die-schlichtung-funktioniertexternal link, opens in a new tab