Darf ich einen Asylbewerber mit qualifizierter Berufsausbildung einstellen?

Ja, die Erlaubnis zur Aufnahme einer ausbildungsadäquaten Beschäftigung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf wird durch die Ausländerbehörde mit Zustimmung der BA z. B. bei einem sogenannten Mangelberuf erteilt, § 32 Abs. 5 Nr. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Nr. 2 BeschV. Eine Vorrangprüfung findet nicht statt. Mangelberufe finden sich z. B. in technischen Berufsfeldern sowie in Gesundheits- und Pflegeberufen. Die Liste ist auf der Internetseite der Bundesagentur abrufbar (Suchbegriff Positivliste).
 

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