Welche Rechte haben geflüchtete Kinder und Jugendliche?

Unbegleitete Minderjährige und Schwangere zählen laut Artikel 21 der EU-Aufnahmerichtlinie (RL 2013/33/EU) zu den sogenannten besonders schutzbedürftigen Personen. Geflüchtete Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Schwangere haben besondere Bedürfnisse im Hinblick auf Unterbringung, Gesundheitsversorgung sowie Bildung und Ausbildung und brauchen besondere Unterstützung, auf die sich Deutschland als Aufnahmestaat verpflichtet hat. Jedes nach Deutschland einreisende geflüchtete Kind, jeder ankommende Jugendliche, ob in Begleitung der Eltern oder unbegleitet, ist Träger eigener Rechte nach UN-Kinderrechtskonvention. Die Kinderrechte gelten für jedes Kind auf der Welt, unabhängig von Geschlecht oder Herkunft. Öffentliche Einrichtungen und Verwaltungen sind verpflichtet, ihr Handeln und ihre Entscheidungen am Kindeswohl auszurichten und die Rechte und Belange der Kinder zu wahren.

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