Welche Rolle spielt das Sozialamt?

Das Sozialamt ist für jegliche Art von finanziellen Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zuständig. Hier werden die Bescheide für die Genehmigungen von Therapien, Integrationsplätzen sowie von Facharztbesuchen erteilt, Kostenübernahmeerklärungen ausgestellt und Abrechnungen mit kassenärztlichen Vereinigungen und Kliniken übernommen. Weitere Informationen zu der gesundheitlichen Versorgung von Geflüchteten finden Sie unter dem Punkt Gesundheitsversorgung. Zudem ist das Sozialamt zuständig für Geld- und Sachleistungen für Geflüchtete im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Geflüchtete, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland und deshalb auch keine Ansprüche auf Sozialhilfe (SGB XII) oder auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben, erhalten Leistungen nach dem AsylbLG. Nach einer Aufenthaltsdauer von 15 Monaten in der Bundesrepublik besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Leistungen, die sich am gesamten Umfang des Sozialgesetzbuches XII orientieren.
 

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