Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Folgende Berufsausbildungen sind förderfähig:

  • betriebliche/außerbetriebliche Ausbildung (bei schulischen Ausbildungen, wie z.B. Physiotherapie, kannst Du BAföG beantragen)
  • berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BVB; z.B. BVJ, BEJ oder BGJ)
  • Einstiegsqualifizierung (EQ)  oder auch die
  • Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss

Der Anspruch auf BAB setzt voraus, dass Du in einer eigenen Wohnung wohnst (z.B. weil Du aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht bei Deinen Eltern wohnen kannst).

Einen Antrag auf BAB kannst Du beim Jobcenter stellen. Mit dem BAB-Rechner kannst Du einen möglichen Anspruch vorab auch online prüfen. Weitere Informationen findest Du unter (https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab).
Informationen zu den verschiedenen berufsvorbereitenden Maßnahmen (BVB) findest Du unter https://www.ausbildung.info/berufsvorbereitende-bildungsmassnahmen

 

Rechtliche Grundlagen:

§§ 56 ff. SGB III https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__56.html

§ 57 SGB III https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__57.html

§ 60 Abs. 2 Nr. 4 SGB III https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__60.html

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