Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Ein Anspruch auf BAföG besteht grundsätzlich, wenn Du an einer weiterführenden allgemein- und berufsbildenden Schule bist oder wenn Du an einer Hochschule studierst.

In der Regel ist der BAföG-Anspruch elternabhängig, das heißt, dass Du nur dann einen Anspruch auf BAföG hast, wenn Deine Eltern Dich finanziell nicht unterstützen können und Du kein ausreichendes Einkommen hast.

Fälle, in denen BAföG auch unabhängig von Deinem Unterhaltsanspruch gegenüber Deinen Eltern gewährt werden kann:

Wenn es der Aufenthaltsort Deiner Eltern nicht bekannt ist oder sie rechtlich oder tatsächlich gehindert sind Unterhalt für Dich zu leisten, kannst Du elternunabhängiges BAföG beantragen.

Wenn Du den auf Deinen BAföG-Anspruch angerechneten Unterhaltsbetrag von Deinen Eltern nicht bekommst und ohne BAföG Deine Ausbildung gefährdet ist, kannst Du einen Antrag auf Vorausleistung stellen. Dafür musst Du gegenüber der Behörde glaubhaft machen, dass Du die erforderlichen Auskünfte/Nachweise von Deinen Eltern tatsächlich nicht bekommst. Deine Eltern werden in der Regel vor einer Entscheidung über Deinen Antrag von der Behörde angehört. Das gleiche gilt, wenn Deine Eltern den Nachweis über ihr Einkommen nicht zur Verfügung stellen und deswegen ihr Einkommen nicht angerechnet werden kann.

Einen Antrag auf BAföG kannst Du beim Amt für Ausbildungsförderung oder beim Studentenwerk stellen.

Weitere Informationen findest Du unter: https://www.bafoeg-aktuell.de/

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 2 BAföG https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__2.html

§ 11 Abs. 2a BAföG https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__11.html

§ 36 Abs. 1 BAföG https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__36.html

§ 36 Abs. 2 Nr. 1 BAföG https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__36.html

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