Auch bei der Prepaidvariante gelten die Abrechnungs- und Meldepflichten nach § 26 LRV SGB IX. Die Spitzabrechnung wäre aber noch direkt mit dem Eingliederungshilfeträger zu regeln.
Auch bei der Prepaidvariante gelten die Abrechnungs- und Meldepflichten nach § 26 LRV SGB IX. Die Spitzabrechnung wäre aber noch direkt mit dem Eingliederungshilfeträger zu regeln.