Die FED-Fördergelder (Zuschuss des Landes BW) schließen Menschen, die in besonderen Wohnformen leben trotzdem weiter aus?

Aktuell ist dies nach der momentan gültigen Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung Familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfe für Menschen mit Behinderungen (VwV FED) vom 14. November 2019 so, ja.

Sofern es bei der Förderung wirklich nur um die Entlastung von Familien geht, die einen Menschen mit Behinderung in der Familie betreuen, dürfte der Ausschluss von Bewohnern besonderer Wohnformen weiterhin gerechtfertigt sein. Sofern es aber auch um die gleichberechtigte Teilhabe am Leben der Gesellschaft geht, wäre der Ausschluss von Wohnheimbewohnern künftig nicht mehr gerechtfertigt.

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