Können die Fachleistungen der EGH per Direktzahlungsvereinbarung abgerechnet werden zwischen Einrichtung und Kostenträgern? Oder erfolgt die Abrechnung zukünftig zwischen Klient und Einrichtung?

Die Fachleistungen der Eingliederungshilfe werden gemäß § 123 Abs. 6 SGB IX direkt vom Leistungserbringer gegenüber dem Eingliederungshilfeträger abgerechnet, wobei aber gemäß § 137 Abs. 3 SGB IX ein festgestellter Eigenbeitrag aus Einkommen abzuziehen und direkt gegenüber dem Leistungsempfänger abzurechnen ist.

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