Warum sollen Angebote der Offenen Hilfen nicht in gepoolten Angeboten beschrieben werden?

Angebote der Offenen Hilfen können als Individualleistungen, gepoolte Individualleistungen und als Modulleistungen vereinbart werden. Dabei ist jedoch die Abgrenzung, wann gepoolte Individualleistungen und wann Modulleistungen die sachgerechte Wahl sind, noch nicht eindeutig und muss sich anhand der Diskussion über konkrete Beispielsfälle noch entwickeln.

Die Konstellation, dass im Bereich der Gruppenangebote die OH-Angebote als Paket (=ein Angebotstermin oder eine Angebotsreihe) gebucht werden, dann jedoch ein hoher Anteil der Leistungen verbindlich in Anspruch genommen werden muss, kann für die Fassung von Angebotsmodulen hier sprechen.

Natürlich können diese Angebote mit individuellen Assistenzen ergänzt werden.

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