Wo verbirgt sich der medizinische Bedarf, z.B. Pflegebetten, gemeinsam genutzte Hilfsmittel, PSA Mitarbeiter?

Der medizinische Bedarf wird entsprechend den Abgrenzungskriterien der §§ 17 "Sachaufwendungen" und 18 "Investitionsaufwendungen" des LRV SGB IX entweder im Fachleistungsstundensatz oder im fachleistungsbezogenen Investitionsbetrag berücksichtigt.

War dieser Artikel hilfreich?
Warum war dieser Artikel nicht hilfreich?