Wird es auch künftig zwei unterschiedliche Modelle geben?

Es wird nur das Kombi-Modell geben, mit dem die Binnendifferenzierung vereinheitlicht fortgeführt werden kann. Die Unterscheidung in badisches und württembergisches Modell wird wegfallen. Das SGB IX-Modell ist eine besondere Wohnform der Eingliederungshilfe entsprechend den Vorgaben des SGB IX, also nur mit einer Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit dem Eingliederungshilfeträger.

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