Buchführung im Verein

Zu den Buchführungsgrundsätzen gehört:

  • wahrheitsgemäße, vollständige und zeitnahe Erfassung
  • verständliche Erläuterung von Einnahmen und Ausgaben
  • Trennung in steuerbegünstigte und sonstige Geschäfte
  • Ausweisung von Rücklagen

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