Copyright-Vermerk

Wie die Urheberbenennung und Quellenangabe zu gestalten ist, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Nach deutschen Recht reicht in der Regel der Name des Urhebers. Häufig findet sich jedoch der Copyright-Vermerk nach US-amerikanischen Vorbild: @Name des Fotografen oder Agentur, Jahr der Veröffentlichung.

Beweislast:

Im Streitfall gilt: Derjenige der ein fremdes Bild verwendet, muss nachweisen, dass er ein Nutzungsrecht hat. Etwaige Zweifel gehen zu Lasten des Verwenders.

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