Nein, das sind unterschiedliche Formen der Einladung. Wenn ein Verein per E-Mail einladen will, muss das die Satzung gestatten. Vorsicht ist geboten bei Einladung „in elektronischer Form“. Elektronische Form verlangt nämlich, dass der Einladende über eine elektronische Signatur verfügt und die hat kaum jemand. „Elektronische Form“ heißt nicht „E-Mail“.