Schließt die Entlastung eine Haftung des Vorstands gegenüber dem Verein aus?

Durch die Entlastung des Vorstands verzichtet der Verein nur auf Ansprüche, die aus Rechnungslegung und Geschäftsbericht des Vorstands bekannt sind oder hätten sein können. Deshalb sollte der Vorstand die Mitgliederversammlung, die ihn entlasten soll, in seinem Bericht auch umfassend und detailliert informieren, sonst geht die Entlastung schnell ins Leere.

Schlagworte zum Thema

War dieser Artikel hilfreich?
Warum war dieser Artikel nicht hilfreich?