Was ist eine Ehrenamtspauschale?

Bei der Ehrenamtspauschale handelt es sich um einen steuerfreien Betrag von derzeit maximal 720 Euro pro Jahr. Soweit also vom Verein Aufwandspauschalen oder sonstige Vergütungen bis zu dieser Summe gezahlt werden, muss der ehrenamtlich Tätige dafür keine Einkommensteuer bezahlen. Sozialversicherungsbeiträge müssen darauf ebenfalls nicht gezahlt werden. Dieser Freibetrag wird für alle Tätigkeiten gewährt, die nicht der Übungsleiterpauschale unterliegen, also z.B. reine Funktionstätigkeiten wie Schatzmeister, Schriftführer, Geschäftsstellenbetreuer o.ä. Eine Kombination von Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale ist also nicht möglich. Selbstverständlich kann auch mehr für die ehrenamtliche Arbeit verdient werden. Allerdings werden für alle Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit, die über 720 Euro liegen, Steuern und Sozialabgaben fällig.

War dieser Artikel hilfreich?
Warum war dieser Artikel nicht hilfreich?