Wer haftet privat? Persönliche Haftung?

Grundsätzlich haftet jeder - und damit auch jede für einen Verein in irgendeiner Weise tätige Person - für einen vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schaden. Nach § 823 BGB sind alle:

„…die vorsätzlich oder fahrlässig

(1)   das Leben, den Körper, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzen oder

(2)   gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstoßen, dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

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