Sie haben eine konkrete Projektidee, wissen aber nicht, wie Sie die Umsetzung finanzieren können?
Sie wollen gerne Ihr Portfolio an Angeboten erweitern, wissen aber nicht, wie Sie es finanzieren können?
Gerne unterstützt Sie das Team Fördermittelberatung bei der Suche nach einem passenden Förderangebot.
Fördermittelberatung
Soziallotterien
Zielgruppen:
- Menschen mit Behinderung
- Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten ( Wohnungslose, Menschen in gewaltgeprägten Lebensumständen und nach Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung)
- Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre
Fördermöglichkeiten:
- Projektförderung
- Anschubförderung
- Investitionsförderung
- Mikroförderung
- Pauschalförderung
Förderbereiche:
- Arbeit
- Wohnen
- Freizeit
- Barrierefreiheit
- Bildung und Persönlichkeitsstärkung
Förderhöhe:
- bis zu 400.000€ je nach Förderprogramm
Laufzeit:
- Bis zu fünf Jahren
Voraussetzungen:
- Antragsteller ist eine juristische Person
- Organisation ist gemeinnützig
- Sitz der Organisation befindet sich in Deutschland
- Neben dem geschäftsführenden Organ gibt es ein unabhängiges eigenes Aufsichtsorgan
Was wird nicht gefördert:
- Projekte, die öffentliche Hand oder durch gewerbliche Interessen oder Einzelinteressen dominiert werden
- Organisationen, deren Vertreter eine generelle Befreiung von den gesetzlichen Selbstkontrahierungsverboten des § 181 BGB haben
- Anträge von natürlichen Personen
Die Aktion Mensch möchte Inklusion in unserer Gesellschaft voranbringen und sich für ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung einsetzen. Das Angebot an Förderprogrammen ist mit seinen unterschiedlichen Konditionen vielfältig und variiert in der möglichen Fördersumme, der Laufzeit, der Zweckbindung, sowie der Höhe der einzusetzenden Eigenmittel.
Wir beraten Sie gerne über Fördermöglichkeiten und begleiten Sie bei der Projektentwicklung und der Antragstellung.


Zielgruppen:
- Menschen mit Behinderung
- Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten ( Wohnungslose, Menschen in gewaltgeprägten Lebensumständen und nach Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung)
- Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre
Fördermöglichkeiten:
- Projektförderung
- Anschubförderung
- Investitionsförderung
- Mikroförderung
- Pauschalförderung
Förderbereiche:
- Arbeit
- Wohnen
- Freizeit
- Barrierefreiheit
- Bildung und Persönlichkeitsstärkung
Förderhöhe:
- bis zu 400.000€ je nach Förderprogramm
Laufzeit:
- Bis zu fünf Jahren
Voraussetzungen:
- Antragsteller ist eine juristische Person
- Organisation ist gemeinnützig
- Sitz der Organisation befindet sich in Deutschland
- Neben dem geschäftsführenden Organ gibt es ein unabhängiges eigenes Aufsichtsorgan
Was wird nicht gefördert:
- Projekte, die öffentliche Hand oder durch gewerbliche Interessen oder Einzelinteressen dominiert werden
- Organisationen, deren Vertreter eine generelle Befreiung von den gesetzlichen Selbstkontrahierungsverboten des § 181 BGB haben
- Anträge von natürlichen Personen
Die Aktion Mensch möchte Inklusion in unserer Gesellschaft voranbringen und sich für ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung einsetzen. Das Angebot an Förderprogrammen ist mit seinen unterschiedlichen Konditionen vielfältig und variiert in der möglichen Fördersumme, der Laufzeit, der Zweckbindung, sowie der Höhe der einzusetzenden Eigenmittel.
Wir beraten Sie gerne über Fördermöglichkeiten und begleiten Sie bei der Projektentwicklung und der Antragstellung.

Doppelt Gutes tun.
Ein Los der GlücksSpirale bringt viel Gutes. Zum einen die Chance, einer monatlichen GlücksRente und zum anderen die Unterstützung sozialer Vorhaben.
Der Paritätische Baden-Württemberg hat eine ganz besondere Beziehung zur GlücksSpirale. Seit vielen Jahren profitieren nicht nur betreute Menschen aus sozialen Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege aus dem Fördertopf der GlücksSpirale, auch die Mitarbeiter*innen des Paritätischen Baden-Württembergs können Dank der Zuschüsse Seminare, Workshops oder Projekte durchführen. Damit unterstützt die GlücksSpirale die Ziele des Paritätischen Baden-Württemberg für mehr soziale Gerechtigkeit und die Wahrung der Menschenwürde. Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich.
Über die aktuellen Fördermöglichkeiten und Förderkonditionen informieren wir Sie gerne. Förderideen (Höchstfördersumme bis 10.000,00 €) sind per Mail jeweils bis zum 31.01. (1. Tranche) oder 30.04. (2. Tranche) eines Jahres beim Paritätischen Landesverband Baden-Württemberg, per Mail bei Frau Christine Banhart (banhart at paritaet-bw.de) einzureichen. Begin Ihrer Maßnahme frühestens zum 01.03. (1. Tranche) oder Juni/Juli des Jahres der Beantragung.

Doppelt Gutes tun.
Ein Los der GlücksSpirale bringt viel Gutes. Zum einen die Chance, einer monatlichen GlücksRente und zum anderen die Unterstützung sozialer Vorhaben.
Der Paritätische Baden-Württemberg hat eine ganz besondere Beziehung zur GlücksSpirale. Seit vielen Jahren profitieren nicht nur betreute Menschen aus sozialen Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege aus dem Fördertopf der GlücksSpirale, auch die Mitarbeiter*innen des Paritätischen Baden-Württembergs können Dank der Zuschüsse Seminare, Workshops oder Projekte durchführen. Damit unterstützt die GlücksSpirale die Ziele des Paritätischen Baden-Württemberg für mehr soziale Gerechtigkeit und die Wahrung der Menschenwürde. Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich.
Über die aktuellen Fördermöglichkeiten und Förderkonditionen informieren wir Sie gerne. Förderideen (Höchstfördersumme bis 10.000,00 €) sind per Mail jeweils bis zum 31.01. (1. Tranche) oder 30.04. (2. Tranche) eines Jahres beim Paritätischen Landesverband Baden-Württemberg, per Mail bei Frau Christine Banhart (banhart at paritaet-bw.de) einzureichen. Begin Ihrer Maßnahme frühestens zum 01.03. (1. Tranche) oder Juni/Juli des Jahres der Beantragung.
Die Beratung erfolgt direkt über die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) / Fernesehlotterie
Die Beratung erfolgt direkt über die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) / Fernesehlotterie
Förderhöhe:
Bis 250.000 €
Förderschwerpunkte
Sozialer Zusammenhalt
* Vorhaben gegen Kinderarmut, Altersarmut und Einsamkeit
* Hilfen für geflüchtete Menschen
* Förderung sozialer Teilhabe von benachteiligten Kindern
* Generationsübergreifende Gemeinschaftsprojekte
* Projekte zur Förderung des Demokratieverständnisses
* Unterstützung von Alleinerziehenden
Chancengleichheit
* Nachhaltige Bildungs- und Integrationsvorhaben für Menschen mit Flucht-
oder Migrationshintergrund
* Bildungschancen für bedürftige Kinder und Jugendliche
* Förderung der Vielfalt und Schutz vor Diskriminierung, Antisemitismus & Rassismus
Natur- und Umweltschutz
* Umwelt- und Klimaschutz-Projekte
* Schutz und Erhalt der Artenvielfalt inkl. Umweltbildung
* Erhaltung und Förderung der Vielfalt von Ökosystemen
* Förderung der biologischen Landwirtschaft und des Tierschutzes
* Erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe
* Re- und Upcycling-Projekte, Urban-Gardening-Projekte
Förderhöhe:
Bis 250.000 €
Förderschwerpunkte
Sozialer Zusammenhalt
* Vorhaben gegen Kinderarmut, Altersarmut und Einsamkeit
* Hilfen für geflüchtete Menschen
* Förderung sozialer Teilhabe von benachteiligten Kindern
* Generationsübergreifende Gemeinschaftsprojekte
* Projekte zur Förderung des Demokratieverständnisses
* Unterstützung von Alleinerziehenden
Chancengleichheit
* Nachhaltige Bildungs- und Integrationsvorhaben für Menschen mit Flucht-
oder Migrationshintergrund
* Bildungschancen für bedürftige Kinder und Jugendliche
* Förderung der Vielfalt und Schutz vor Diskriminierung, Antisemitismus & Rassismus
Natur- und Umweltschutz
* Umwelt- und Klimaschutz-Projekte
* Schutz und Erhalt der Artenvielfalt inkl. Umweltbildung
* Erhaltung und Förderung der Vielfalt von Ökosystemen
* Förderung der biologischen Landwirtschaft und des Tierschutzes
* Erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe
* Re- und Upcycling-Projekte, Urban-Gardening-Projekte
Stiftungen
Die Eduard Pfeiffer-Stiftung fördert die Bereiche Bildung und Erziehung, Wissenschaft, Volks- und Berufsbildung für jung und alt sowie das allgemeine Wohlfahrtswesen. Die Stiftung arbeitet mit dem Jugendamt und dem Sozialamt der Stadt Stuttgart und der Freien Wohlfahrtspflege zusammen. Sie unterstützt ehrenamtliche Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern. Der Paritätische erhält jährlich ein begrenztes Kontingent für die in seinem Bereich unternommenen Maßnahmen.
Anträge können bis zum 20.07. eines jeden Jahres gestellt werden über den Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg.
Die Stiftung vergibt die Gelder nicht nach fixierten Vergaberichtlinien. Sie können sich jedoch an folgenden Punkten orientieren:
1. Formloses Antragsschreiben unter Angabe des Zwecks - muss in das vorgenannte Profil passen -, z. B. der Art von pädagogischer Arbeit, Förderung von Erziehung oder Bildung, pädagogisches Material o.ä. mit Unterschrift und lesbarer Namenslinie eines vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieds. In diesem Zusammenhang sollte auch die Antragssumme deutlich genannt werden.
2. Kostenaufstellung und Finanzierungsplan der Maßnahme, aus der die Antragssumme deutlich und plausibel wird.
3. Ein aktueller Körperschaftsfreistellungsbescheid vom Finanzamt.
4. Bankverbindung und Konto-Nummer
5. Information über den Verein und seine Tätigkeit. Dies kann sein entweder durch einen vereinseigenen Prospekt, durch eine schriftliche Konzeption, durch ein aktuelles
6. Programm oder eine möglichst gute Beschreibung der Arbeit.
Wenn die Anträge im frühen Herbst vom Paritätischen Landesverband gesammelt an die Stiftung übergeben worden sind, werden eventuelle Rückfragen vom Geschäftsführer der Stiftung direkt an die jeweilige Mitgliedsorganisation gerichtet. Mit der Auszahlung des Betrags kann in der Regel vor dem Jahresende gerechnet werden.
Wichtig:
Wiederholte Zuschussanträge einer Organisation für das gleiche Projekt oder innerhalb kurzer Zeiträume werden in der Regel nicht als förderungswürdig anerkannt.
Die Eduard Pfeiffer-Stiftung fördert die Bereiche Bildung und Erziehung, Wissenschaft, Volks- und Berufsbildung für jung und alt sowie das allgemeine Wohlfahrtswesen. Die Stiftung arbeitet mit dem Jugendamt und dem Sozialamt der Stadt Stuttgart und der Freien Wohlfahrtspflege zusammen. Sie unterstützt ehrenamtliche Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern. Der Paritätische erhält jährlich ein begrenztes Kontingent für die in seinem Bereich unternommenen Maßnahmen.
Anträge können bis zum 20.07. eines jeden Jahres gestellt werden über den Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg.
Die Stiftung vergibt die Gelder nicht nach fixierten Vergaberichtlinien. Sie können sich jedoch an folgenden Punkten orientieren:
1. Formloses Antragsschreiben unter Angabe des Zwecks - muss in das vorgenannte Profil passen -, z. B. der Art von pädagogischer Arbeit, Förderung von Erziehung oder Bildung, pädagogisches Material o.ä. mit Unterschrift und lesbarer Namenslinie eines vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieds. In diesem Zusammenhang sollte auch die Antragssumme deutlich genannt werden.
2. Kostenaufstellung und Finanzierungsplan der Maßnahme, aus der die Antragssumme deutlich und plausibel wird.
3. Ein aktueller Körperschaftsfreistellungsbescheid vom Finanzamt.
4. Bankverbindung und Konto-Nummer
5. Information über den Verein und seine Tätigkeit. Dies kann sein entweder durch einen vereinseigenen Prospekt, durch eine schriftliche Konzeption, durch ein aktuelles
6. Programm oder eine möglichst gute Beschreibung der Arbeit.
Wenn die Anträge im frühen Herbst vom Paritätischen Landesverband gesammelt an die Stiftung übergeben worden sind, werden eventuelle Rückfragen vom Geschäftsführer der Stiftung direkt an die jeweilige Mitgliedsorganisation gerichtet. Mit der Auszahlung des Betrags kann in der Regel vor dem Jahresende gerechnet werden.
Wichtig:
Wiederholte Zuschussanträge einer Organisation für das gleiche Projekt oder innerhalb kurzer Zeiträume werden in der Regel nicht als förderungswürdig anerkannt.
Zielgruppe:
- Erziehung und Bildung
- Jugendhilfe und Altenhilfe
- Kunst und Kultur
Zielgruppe:
- Erziehung und Bildung
- Jugendhilfe und Altenhilfe
- Kunst und Kultur
Zielgruppe
- Kinder
- Jugendliche
- Eltern
- ErziherInnen
- Lehrkräfte
- SchülerInnen
Themen:
- Integration
- Kultur
- Nachhaltigkeit
- Sprachföderung
- Familie
- Gesundheit
Zielgruppe
- Kinder
- Jugendliche
- Eltern
- ErziherInnen
- Lehrkräfte
- SchülerInnen
Themen:
- Integration
- Kultur
- Nachhaltigkeit
- Sprachföderung
- Familie
- Gesundheit
Zielgruppe: Junge Menschen
Schwerpunkte: Bildung, Soziales, Kultur, Katastrophenprävention
Fördersumme: K.A.
Eigenmittel: K.A.
Zielgruppe: Junge Menschen
Schwerpunkte: Bildung, Soziales, Kultur, Katastrophenprävention
Fördersumme: K.A.
Eigenmittel: K.A.
- Zielgruppe: Nicht festgelegt
- Fördermöglichkeiten: Projekte
- Förderhöhe: 30.000 €
- Eigenmittel: K.A.
- Frist: 15.05.2024
- Ziel: Gesellschaftlicher Zusammenhalt
- Zielgruppe: Nicht festgelegt
- Fördermöglichkeiten: Projekte
- Förderhöhe: 30.000 €
- Eigenmittel: K.A.
- Frist: 15.05.2024
- Ziel: Gesellschaftlicher Zusammenhalt
Förderhöhe:
1.000 - 5.000 Euro, in Einzelfällen über 10.000 Euro möglich
Zielgruppen:
Jugend- und Altenhilfe; Erziehung und Berufsbildung; Demokratie, Menschenrechte, bürgerschaftliches Engagement; Heilpädagogik und Sozialtherapie; Internationale Zusammenarbeit bzw. Entwicklungszusammenarbeit und Völkerverständigung; Kunst und Kultur; Ökologische Landwirtschaft und Ökologie/Umwelt; Gesundheit: komplementäre Medizin; Mildtätigkeit, bspw. Stipendien nach besonderen Kriterien oder traumatisierte Menschen
Förderhöhe:
1.000 - 5.000 Euro, in Einzelfällen über 10.000 Euro möglich
Zielgruppen:
Jugend- und Altenhilfe; Erziehung und Berufsbildung; Demokratie, Menschenrechte, bürgerschaftliches Engagement; Heilpädagogik und Sozialtherapie; Internationale Zusammenarbeit bzw. Entwicklungszusammenarbeit und Völkerverständigung; Kunst und Kultur; Ökologische Landwirtschaft und Ökologie/Umwelt; Gesundheit: komplementäre Medizin; Mildtätigkeit, bspw. Stipendien nach besonderen Kriterien oder traumatisierte Menschen
Als Zusammenschluss von Stiftungen aus Stuttgart und der Region sowie von Freunden des Stiftungswesens gehen wir gemeinsam interessante Themen an, bearbeiten neue Ideen und fördern innovative Projekte. Jede einzelne Stiftung ist bei uns eingeladen, Themen einzubringen und sich Arbeitspartner:innen zu suchen.
Als Zusammenschluss von Stiftungen aus Stuttgart und der Region sowie von Freunden des Stiftungswesens gehen wir gemeinsam interessante Themen an, bearbeiten neue Ideen und fördern innovative Projekte. Jede einzelne Stiftung ist bei uns eingeladen, Themen einzubringen und sich Arbeitspartner:innen zu suchen.
Förderziel: Benachteiligten Menschen zu mehr Selbstbestimmung verhelfen
Zielgruppen: Menschen mit Behinderung, soziale Benachteiligung, Krankheit.
Förderhöhe: K.A.
Was wird gefördert: Projekte aus den sozialen sowie schulisch-beruflichen Bereichen
Weitere Informationen unter folgendem Link:
Soziales | Commerzbank Stiftung
Förderziel: Benachteiligten Menschen zu mehr Selbstbestimmung verhelfen
Zielgruppen: Menschen mit Behinderung, soziale Benachteiligung, Krankheit.
Förderhöhe: K.A.
Was wird gefördert: Projekte aus den sozialen sowie schulisch-beruflichen Bereichen
Weitere Informationen unter folgendem Link:
Soziales | Commerzbank Stiftung
Förderbereiche:
- Soziales
- Umwelt
- Bildung & Wissenschaft
- Kultur
- Sport
Im Mittelpunkt stehen Kinder und Jugendliche
Förderbereiche:
- Soziales
- Umwelt
- Bildung & Wissenschaft
- Kultur
- Sport
Im Mittelpunkt stehen Kinder und Jugendliche
- Stiftungsziel: Chancen des Lernens und die Zukunft der Arbeit verbessern
- Förderschwerpunkte: Berufswege und Bildungschancen, barrierefreie Teilhabe, Zukunft der Arbeit
- Förderart: Projektförderung
- Zielgruppen: offen
- Max. Fördersumme: K.A.
- Eigenmittel: K.A.
- Max. Laufzeit: Bis zu 3 Jahren
- Bewerbungsfrist: Keine
- Stiftungsziel: Chancen des Lernens und die Zukunft der Arbeit verbessern
- Förderschwerpunkte: Berufswege und Bildungschancen, barrierefreie Teilhabe, Zukunft der Arbeit
- Förderart: Projektförderung
- Zielgruppen: offen
- Max. Fördersumme: K.A.
- Eigenmittel: K.A.
- Max. Laufzeit: Bis zu 3 Jahren
- Bewerbungsfrist: Keine
Förderbereiche:
- Krisenbewältigung
- Kulturelle Bildung
- Persönlichkeitsentwicklung
Zielgruppen:
- Verschiedene
Antragstellung:
- Keine Frist
Beispiele geförderte Projekte:
- Musiktherapie für traumatisierte Kinder und Jugendliche
- Tiergestützte Suchtprävention auf dem Bauernhof
- Förderung von Schul-AGs läuft weiter
- Ambulanter Kinderhospizdienst Jona
- Leben in Deutschland - Deutsche Sprache erlernen und selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen
- Hilfe für verletzte Kinder-Seelen
- Therapeutische Beratung für Kinder und Jugendliche
- …
Förderbereiche:
- Krisenbewältigung
- Kulturelle Bildung
- Persönlichkeitsentwicklung
Zielgruppen:
- Verschiedene
Antragstellung:
- Keine Frist
Beispiele geförderte Projekte:
- Musiktherapie für traumatisierte Kinder und Jugendliche
- Tiergestützte Suchtprävention auf dem Bauernhof
- Förderung von Schul-AGs läuft weiter
- Ambulanter Kinderhospizdienst Jona
- Leben in Deutschland - Deutsche Sprache erlernen und selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen
- Hilfe für verletzte Kinder-Seelen
- Therapeutische Beratung für Kinder und Jugendliche
- …
Zielgruppe:
• Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen
Förderziele:
• Fähigkeiten oder Qualifikationen vermitteln, durch die in Zukunft ein selbstbestimmtes Leben aufgebaut werden kann.
Fördergebiet
• Europaweit
Förderhöhe:
• 5.000 € pro Jahr und Projekt
Antragsfrist:
• K.A.
Nicht förderfähig:
• Vorhaben, die bereits durch staatliche Leistungen abgedeckt werden
• Einzelpersonen
Zielgruppe:
• Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen
Förderziele:
• Fähigkeiten oder Qualifikationen vermitteln, durch die in Zukunft ein selbstbestimmtes Leben aufgebaut werden kann.
Fördergebiet
• Europaweit
Förderhöhe:
• 5.000 € pro Jahr und Projekt
Antragsfrist:
• K.A.
Nicht förderfähig:
• Vorhaben, die bereits durch staatliche Leistungen abgedeckt werden
• Einzelpersonen
Förderbereiche:
- Inklusion
- Integration
- Nachhaltigkeit
- Demokratie
- Familie
- Gesundheit
- Kultur
- Bildung
- ...
Förderbereiche:
- Inklusion
- Integration
- Nachhaltigkeit
- Demokratie
- Familie
- Gesundheit
- Kultur
- Bildung
- ...
Merck Finck Stiftung: Projektförderung
Die Merck Finck Stiftung unterstützt Maßnahmen, Projekte und Veranstaltungen von gemeinnützigen Organisationen, insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung sowie Jugend- und Altenhilfe. Darüber hinaus sind auch viele andere Themengebiete förderfähig, so zum Beispiel die Stärkung des öffentlichen Gesundheitswesens oder die Unterstützung der Seenotrettung in Deutschland.
- Förderprogramm: Projektförderung
- Zielgruppen: Kinder und Jugendliche, ältere Menschen etc.
- Max. Fördersumme: K.A.
- Eigenmittel: Keine
- Max. Laufzeit: K.A.
- Schwerpunkte: Bildung, Erziehung, Jugendhilfe, ältere Menschen
- Bewerbungsfrist: Offen
Weitere Informationen unter folgendem Link:
Merck Finck Stiftung: Projektförderung
Die Merck Finck Stiftung unterstützt Maßnahmen, Projekte und Veranstaltungen von gemeinnützigen Organisationen, insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung sowie Jugend- und Altenhilfe. Darüber hinaus sind auch viele andere Themengebiete förderfähig, so zum Beispiel die Stärkung des öffentlichen Gesundheitswesens oder die Unterstützung der Seenotrettung in Deutschland.
- Förderprogramm: Projektförderung
- Zielgruppen: Kinder und Jugendliche, ältere Menschen etc.
- Max. Fördersumme: K.A.
- Eigenmittel: Keine
- Max. Laufzeit: K.A.
- Schwerpunkte: Bildung, Erziehung, Jugendhilfe, ältere Menschen
- Bewerbungsfrist: Offen
Weitere Informationen unter folgendem Link:
Die Projektförderung der Stiftung Wohnhilfe unterstützt gemeinnützige Träger, die Wohnmöglichkeiten für ältere oder bedürftige Menschen sowie Menschen mit Behinderung schaffen. Es werden Wohnungen, Heime, Unterkünfte, aber auch die dazugehörigen Einrichtungen und Ausstattungen finanziell unterstützt.
- Förderprogramm: Projektförderung
- Zielgruppen: ältere oder bedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung
- Max. Fördersumme: keine Angabe
- Eigenmittel: keine Angabe
- Max. Laufzeit: keine Angabe
- Schwerpunkte: Wohnen, Unterkunft
Bewerbungsfrist: laufend
Link:
Stiftung / WEITER > / Über uns / Über uns / Stiftung Wohnhilfe
Die Projektförderung der Stiftung Wohnhilfe unterstützt gemeinnützige Träger, die Wohnmöglichkeiten für ältere oder bedürftige Menschen sowie Menschen mit Behinderung schaffen. Es werden Wohnungen, Heime, Unterkünfte, aber auch die dazugehörigen Einrichtungen und Ausstattungen finanziell unterstützt.
- Förderprogramm: Projektförderung
- Zielgruppen: ältere oder bedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung
- Max. Fördersumme: keine Angabe
- Eigenmittel: keine Angabe
- Max. Laufzeit: keine Angabe
- Schwerpunkte: Wohnen, Unterkunft
Bewerbungsfrist: laufend
Link:
Stiftung / WEITER > / Über uns / Über uns / Stiftung Wohnhilfe
Zielgruppen:
- Bildung und Erziehung
- Kinder- und Jugendhilfe
- Gesundheitswesen
- Weitere Projekte
- Projekte von Zustiftern
Fördergebiet:
- Deutschlandweit
Förderhöhe:
- K.A.
Bewerbungsfrist:
- Fortlaufend
Zielgruppen:
- Bildung und Erziehung
- Kinder- und Jugendhilfe
- Gesundheitswesen
- Weitere Projekte
- Projekte von Zustiftern
Fördergebiet:
- Deutschlandweit
Förderhöhe:
- K.A.
Bewerbungsfrist:
- Fortlaufend
Interessante Fördermittelgeber
Die Allianz für Beteiligung ist ein Netzwerk, das sich für die Stärkung von Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg einsetzt. Wir sind davon überzeugt, dass gesellschaftliche Herausforderungen in Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft mit Beteiligung von Bürger*innen besser gemeistert werden können.
Die Allianz für Beteiligung ist ein Netzwerk, das sich für die Stärkung von Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg einsetzt. Wir sind davon überzeugt, dass gesellschaftliche Herausforderungen in Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft mit Beteiligung von Bürger*innen besser gemeistert werden können.
- Zielgruppen: Alleinerziehende
- Förderhöhe: 10.000 Euro (Informations- und Bildungsarbeit max. 5.000 Euro, Schwerpunktprojekte nach Absprache)
- Eigenmittel: 20 Prozent
- Förderschwerpunkte: Schutz der Ehe und Familie, Wissenschaft und Forschung, Entwicklungszusammenarbeit, Volks- und Berufsbildung, mildtätige Zwecke.
- Fristen: 30. Sept, 30. Jan, 30. Mai
- Fördermöglichkeiten: Starthilfe für neue Projekte, Zuschuss für laufende Projekte, Informations- und Bildungsarbeit, Schwerpunktprojekte, Auslandsförderung.
- Zielgruppen: Alleinerziehende
- Förderhöhe: 10.000 Euro (Informations- und Bildungsarbeit max. 5.000 Euro, Schwerpunktprojekte nach Absprache)
- Eigenmittel: 20 Prozent
- Förderschwerpunkte: Schutz der Ehe und Familie, Wissenschaft und Forschung, Entwicklungszusammenarbeit, Volks- und Berufsbildung, mildtätige Zwecke.
- Fristen: 30. Sept, 30. Jan, 30. Mai
- Fördermöglichkeiten: Starthilfe für neue Projekte, Zuschuss für laufende Projekte, Informations- und Bildungsarbeit, Schwerpunktprojekte, Auslandsförderung.
Kreditmöglichkeiten
Bundesmittel-Revolvingfonds-Darlehen
- Interessantes und preiswertes Modul zur Einbindung in eine Investitionsfinanzierung
- Die Förderung steht Institutionen in Baden-Württemberg zur Nutzung bereit
- Trotz einzelner, spezieller Bedingungen stehen bei diesem Produkt sehr attraktive Kreditkonditionen zur Verfügung
Darlehensbedingungen:
- Darlehenshöhe max. 50% der förderfähigen Kosten (Darlehensobergrenze 1 Mio. €)
- Tilgung entsprechend der Nutzungsdauer, jedoch mindestens 4 %
- 0,35 % p.a. Verwaltungsgebühren vom Darlehensursprungskapital
- 2 % einmalige Bearbeitungsgebühr in der Zeit von Antragstellung bis Genehmigung
Ihre Ansprechpartnerin : Frau Haid, E- Mail: haid@paritaet-bw.de, Tel.: +49 711 215 5130
Bundesmittel-Revolvingfonds-Darlehen
- Interessantes und preiswertes Modul zur Einbindung in eine Investitionsfinanzierung
- Die Förderung steht Institutionen in Baden-Württemberg zur Nutzung bereit
- Trotz einzelner, spezieller Bedingungen stehen bei diesem Produkt sehr attraktive Kreditkonditionen zur Verfügung
Darlehensbedingungen:
- Darlehenshöhe max. 50% der förderfähigen Kosten (Darlehensobergrenze 1 Mio. €)
- Tilgung entsprechend der Nutzungsdauer, jedoch mindestens 4 %
- 0,35 % p.a. Verwaltungsgebühren vom Darlehensursprungskapital
- 2 % einmalige Bearbeitungsgebühr in der Zeit von Antragstellung bis Genehmigung
Ihre Ansprechpartnerin : Frau Haid, E- Mail: haid@paritaet-bw.de, Tel.: +49 711 215 5130
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Nichtwohngebäude – Kredit
Das Wichtigste in Kürze
Gebäude energieeffizient sanieren
- Zinssatz: ab 0,01 %
- Kredit: Bis 10 Mio. (für ein Effizienzgebäude)
Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Nichtwohngebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz.
- Tilgungszuschuss: zwischen 5 % und 35 % Tilgungszuschuss
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss.
- Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Nichtwohngebäude – Kredit
Das Wichtigste in Kürze
Gebäude energieeffizient sanieren
- Zinssatz: ab 0,01 %
- Kredit: Bis 10 Mio. (für ein Effizienzgebäude)
Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Nichtwohngebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz.
- Tilgungszuschuss: zwischen 5 % und 35 % Tilgungszuschuss
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss.
- Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung
Aktuelle Förderprogramme
Aufgrund der gestiegenen Energiekosten wurde durch Artikel 3 des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 20. Dezember 2022 der Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabeexternal link, opens in a new tab (Reha-Hilfsfonds) eingeführt und durch den neuen § 36a SGB IX gesetzlich verankert. Aus dem Reha-Hilfsfonds können über einen einmaligen Zuschuss gestiegene Energiekosten in Teilen refinanziert werden.
Anspruchsberechtigte Leistungserbringer sind jedoch nach § 36a Abs. 2 SGB IX
(https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__36a.htmlexternal link, opens in a new tab)
Zielgruppe:
- Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,
- mit denen ein Vertrag nach § 15 Absatz 2 SGB VI i.V.m. § 38 SGB IX oder nach den §§ 33 und 34 SGB VII besteht oder
- mit denen ein Versorgungsvertrag nach §§ 111 Absatz 2, 111a Absatz 1 oder 111c Absatz 1 SGB V besteht, oder
- die von der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung selbst betrieben werden,
- Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 SGB IX,
- Werkstätten für behinderte Menschen oder
- andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX, soweit sie Leistungen nach § 57 SGB IX erbringen.
Aufgrund der gestiegenen Energiekosten wurde durch Artikel 3 des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 20. Dezember 2022 der Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabeexternal link, opens in a new tab (Reha-Hilfsfonds) eingeführt und durch den neuen § 36a SGB IX gesetzlich verankert. Aus dem Reha-Hilfsfonds können über einen einmaligen Zuschuss gestiegene Energiekosten in Teilen refinanziert werden.
Anspruchsberechtigte Leistungserbringer sind jedoch nach § 36a Abs. 2 SGB IX
(https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__36a.htmlexternal link, opens in a new tab)
Zielgruppe:
- Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,
- mit denen ein Vertrag nach § 15 Absatz 2 SGB VI i.V.m. § 38 SGB IX oder nach den §§ 33 und 34 SGB VII besteht oder
- mit denen ein Versorgungsvertrag nach §§ 111 Absatz 2, 111a Absatz 1 oder 111c Absatz 1 SGB V besteht, oder
- die von der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung selbst betrieben werden,
- Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 SGB IX,
- Werkstätten für behinderte Menschen oder
- andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX, soweit sie Leistungen nach § 57 SGB IX erbringen.

Fördermöglichkeiten innerhalb von "Viel vor"
Was gefördert wird
Die Aktion Mensch unterstützt mit dem neuen Förderangebot zeitlich befristete inklusive Projekte. Dies können beispielsweise sein:
- die Veranstaltung eines Barcamps
- Tanzworkshops
- Upcycling- oder Gartenprojekte
- inklusive Angebote im Sport
- Schreibwerkstätten
Anforderungen
- Die Aktion Mensch möchte mehr über die Projektumsetzung und die Wirkung von sozialen Projekten erfahren. Bitte holen Sie im Falle einer Bewilligung das Feedback der Projektteilnehmenden zum Projektabschluss ein.
- Organisationen mit mehreren Einrichtungen oder Diensten können für jede ihrer Einrichtungen oder Dienste einen Antrag stellen. Pro Projekt-Partner wird grundsätzlich nur ein Projekt innerhalb eines Jahres pro Einrichtung oder Dienst bewilligt.
- Die Gesamtkosten betragen maximal 20.000 Euro pro Vorhaben.
- Der Abbau von Barrieren muss in direktem Zusammenhang mit dem Projekt stehen und darf maximal 5.000 Euro betragen.
- Bauliche Barrierefreiheit: Abhängig vom Vorhaben gilt DIN 18040-1 oder DIN 18040-2.
- Digitale Barrierefreiheit: Es gelten die Standards WCAG 2.0 oder BITV 2.0.
Was ist nicht erforderlich
- Es wird keine Stellungnahme der öffentlichen Hand benötigt.
- Kostenvoranschläge/Angebote werden nicht benötigt.

Fördermöglichkeiten innerhalb von "Viel vor"
Was gefördert wird
Die Aktion Mensch unterstützt mit dem neuen Förderangebot zeitlich befristete inklusive Projekte. Dies können beispielsweise sein:
- die Veranstaltung eines Barcamps
- Tanzworkshops
- Upcycling- oder Gartenprojekte
- inklusive Angebote im Sport
- Schreibwerkstätten
Anforderungen
- Die Aktion Mensch möchte mehr über die Projektumsetzung und die Wirkung von sozialen Projekten erfahren. Bitte holen Sie im Falle einer Bewilligung das Feedback der Projektteilnehmenden zum Projektabschluss ein.
- Organisationen mit mehreren Einrichtungen oder Diensten können für jede ihrer Einrichtungen oder Dienste einen Antrag stellen. Pro Projekt-Partner wird grundsätzlich nur ein Projekt innerhalb eines Jahres pro Einrichtung oder Dienst bewilligt.
- Die Gesamtkosten betragen maximal 20.000 Euro pro Vorhaben.
- Der Abbau von Barrieren muss in direktem Zusammenhang mit dem Projekt stehen und darf maximal 5.000 Euro betragen.
- Bauliche Barrierefreiheit: Abhängig vom Vorhaben gilt DIN 18040-1 oder DIN 18040-2.
- Digitale Barrierefreiheit: Es gelten die Standards WCAG 2.0 oder BITV 2.0.
Was ist nicht erforderlich
- Es wird keine Stellungnahme der öffentlichen Hand benötigt.
- Kostenvoranschläge/Angebote werden nicht benötigt.
Zielgruppe:
Privatperson – unabhängig von Ihrem Alter – wenn Sie
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung,
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung,
- eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen oder
- Mieter (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung ab) sind.
Ziele des Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“
- Förderung des altersgerechten Umbauens für bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden
- Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen profitieren, auch Familien mit Kindern
- Förderfähigkeit unabhängig von Alter und Einkommen
Förderhöhe:
- Zuschuss bis zu 6.250 Euro
Förderfähige Bereiche:
- Wege zum Gebäude
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Überwindung von Treppen und Stufen
- Raumaufteilung und Schwellen
- Badezimmer
- Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
- Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen
Zielgruppe:
Privatperson – unabhängig von Ihrem Alter – wenn Sie
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung,
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung,
- eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen oder
- Mieter (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung ab) sind.
Ziele des Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“
- Förderung des altersgerechten Umbauens für bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden
- Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen profitieren, auch Familien mit Kindern
- Förderfähigkeit unabhängig von Alter und Einkommen
Förderhöhe:
- Zuschuss bis zu 6.250 Euro
Förderfähige Bereiche:
- Wege zum Gebäude
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Überwindung von Treppen und Stufen
- Raumaufteilung und Schwellen
- Badezimmer
- Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
- Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen
Zielgruppe:
- Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahren
Förderhöhe
- bis 5.000 €
Ziel:
- Begleitung von Projekten und Unterstützung Kinder, Jugendliche und erwachsene Begleiter:innen durch Austausch, Beratung und Qualifizierung.
Zielgruppe:
- Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahren
Förderhöhe
- bis 5.000 €
Ziel:
- Begleitung von Projekten und Unterstützung Kinder, Jugendliche und erwachsene Begleiter:innen durch Austausch, Beratung und Qualifizierung.
Die Abteilung Integrationspolitik der Landeshauptstadt Stuttgart unterstützt Maßnahmen und Projekte zum Empowerment von Geflüchteten. Hierfür wurden im aktuellen Haushalt 2024/2025 Fördermittel mit einem Finanzvolumen von insgesamt 200.000 Euro bereitgestellt.
Projektanträge für das Jahr 2025
Gefördert werden Projekte mit einem Fördervolumen zwischen 1.000 bis 7.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr.
Folgende Handlungsfelder sind möglich:
- Geflüchtete helfen Geflüchteten bei der gesellschaftlichen Integration und Teilhabe.
- Geflüchtete entwickeln kreative Angebote für Interessierte.
- Geflüchtete übernehmen einen aktiven Part in künstlerischen Produktionen und/oder bei anderen Projekten und bringen dabei ihre Talente und ihre kulturellen Ressourcen mit ein.
Hinweis: Projektanträge für das Jahr 2025 sind ab Oktober 2024 möglich.
Die Abteilung Integrationspolitik der Landeshauptstadt Stuttgart unterstützt Maßnahmen und Projekte zum Empowerment von Geflüchteten. Hierfür wurden im aktuellen Haushalt 2024/2025 Fördermittel mit einem Finanzvolumen von insgesamt 200.000 Euro bereitgestellt.
Projektanträge für das Jahr 2025
Gefördert werden Projekte mit einem Fördervolumen zwischen 1.000 bis 7.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr.
Folgende Handlungsfelder sind möglich:
- Geflüchtete helfen Geflüchteten bei der gesellschaftlichen Integration und Teilhabe.
- Geflüchtete entwickeln kreative Angebote für Interessierte.
- Geflüchtete übernehmen einen aktiven Part in künstlerischen Produktionen und/oder bei anderen Projekten und bringen dabei ihre Talente und ihre kulturellen Ressourcen mit ein.
Hinweis: Projektanträge für das Jahr 2025 sind ab Oktober 2024 möglich.
Preisauschreibungen/ Wettbewerbe
Die Ferry Porsche Challenge 2025 geht unter dem diesjährigen Motto „Chancen zum Aufwachsen“ in eine neue Runde. Im Rahmen des Spendenwettbewerbs unterstützt die Ferry Porsche Stiftung 50 Projekte, die Kindern und Jugendlichen ein chancengerechtes Aufwachsen ermöglichen, mit insgesamt einer Million Euro. Sei es in der Bildung, in der Freizeit oder im sozialen Miteinander. Die Fördersumme beträgt je nach Platzierung im Wettbewerb zwischen 2.500 und 75.000 Euro.
Bewerbungsfrist: 11.04.2025
Die Ferry Porsche Challenge 2025 geht unter dem diesjährigen Motto „Chancen zum Aufwachsen“ in eine neue Runde. Im Rahmen des Spendenwettbewerbs unterstützt die Ferry Porsche Stiftung 50 Projekte, die Kindern und Jugendlichen ein chancengerechtes Aufwachsen ermöglichen, mit insgesamt einer Million Euro. Sei es in der Bildung, in der Freizeit oder im sozialen Miteinander. Die Fördersumme beträgt je nach Platzierung im Wettbewerb zwischen 2.500 und 75.000 Euro.
Bewerbungsfrist: 11.04.2025
Organisator:
Bundesfamilienministerium und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS)
Die Preisgelder:
• 25.000 € für die Erstplatzierten
• 15.000 € für die Zweitplatzierten
• 10.000 € für die Drittplatzierten
• 1.000 € Anerkennungspreis für Finalist*innen
Ausschreibungsgebiet:
• Deutschlandweit
Bewerbungsfrist:
• 07. März 2025
Organisator:
Bundesfamilienministerium und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS)
Die Preisgelder:
• 25.000 € für die Erstplatzierten
• 15.000 € für die Zweitplatzierten
• 10.000 € für die Drittplatzierten
• 1.000 € Anerkennungspreis für Finalist*innen
Ausschreibungsgebiet:
• Deutschlandweit
Bewerbungsfrist:
• 07. März 2025
Aktuelle Förderprogramme im Bereich Nachhaltigkeit
01. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2027
01. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2027
Zielgruppe
- Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
- Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
- Öffentliche, gemeinnützige oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen – jeweils für diese Einrichtungen
- gemeinnützige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
- Zudem gibt es spezifische Antragsberechtigungen für einzelne Förderschwerpunkte
01. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2027
01. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2027
Zielgruppe
- Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
- Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
- Öffentliche, gemeinnützige oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen – jeweils für diese Einrichtungen
- gemeinnützige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
- Zudem gibt es spezifische Antragsberechtigungen für einzelne Förderschwerpunkte
Antragstellung:
voraussichtlich ab dem 27.02.2024
Zielgruppe:
Investoren (zum Beispiel Hauseigentümer beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäude
Förderhöhe:
30 % der Kosten bei Einbau einer klimafreundlichen Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien umsteigen
Antragstellung:
voraussichtlich ab dem 27.02.2024
Zielgruppe:
Investoren (zum Beispiel Hauseigentümer beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäude
Förderhöhe:
30 % der Kosten bei Einbau einer klimafreundlichen Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien umsteigen
Wer wird gefördert:
- Unternehmen,
- gemeinnützige Organisationen,
- Kommunen,
- kommunale Gebietskörperschaften,
- Zweckverbände und Eigenbetriebe,
- Schulen,
- Krankenhäuser sowie
- kirchliche Einrichtungen
Was wird gefördert:
- Die vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme – und in Kombination damit - zugehörige Komponenten und Systeme einschließlich Speicher (siehe Nummer 2.1 bis 2.4 sowie 4.4.1 bis 4.4.3 der Kälte-Klima-Richtlinie.
- Die Einbindung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen (siehe Kapitel 2.5 und 4.4.4 der Richtlinie).
- NEU - Die „Effizienz-Umrüstung“ von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur Minderung des Elektroenergieverbrauchs, wobei das bestehende fluorhaltige Kältemittel zwingend gegen ein Kohlenwasserstoff-Kältemittel auszutauschen ist (siehe Nummer 2.6, 4.4.1.2 und 4.4.5 der Kälte-Klima-Richtlinie.
Wer wird gefördert:
- Unternehmen,
- gemeinnützige Organisationen,
- Kommunen,
- kommunale Gebietskörperschaften,
- Zweckverbände und Eigenbetriebe,
- Schulen,
- Krankenhäuser sowie
- kirchliche Einrichtungen
Was wird gefördert:
- Die vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme – und in Kombination damit - zugehörige Komponenten und Systeme einschließlich Speicher (siehe Nummer 2.1 bis 2.4 sowie 4.4.1 bis 4.4.3 der Kälte-Klima-Richtlinie.
- Die Einbindung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen (siehe Kapitel 2.5 und 4.4.4 der Richtlinie).
- NEU - Die „Effizienz-Umrüstung“ von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur Minderung des Elektroenergieverbrauchs, wobei das bestehende fluorhaltige Kältemittel zwingend gegen ein Kohlenwasserstoff-Kältemittel auszutauschen ist (siehe Nummer 2.6, 4.4.1.2 und 4.4.5 der Kälte-Klima-Richtlinie.
Verschiedene Fördermöglichkeiten im Bereich Elektromobilität
Verschiedene Fördermöglichkeiten im Bereich Elektromobilität
Smarte Lösungen für Klimaschutz und Digitalisierung sind Ziel des neuen Förderaufrufs von Invest BW, dem größten einzelbetrieblichen Förderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs. Seit dem 25. Juli 2024 werden Anträge zur Förderung von innovativen Vorhaben entgegengenommen, die Klimaschutz und Digitalisierung adressieren.
Smarte Lösungen für Klimaschutz und Digitalisierung sind Ziel des neuen Förderaufrufs von Invest BW, dem größten einzelbetrieblichen Förderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs. Seit dem 25. Juli 2024 werden Anträge zur Förderung von innovativen Vorhaben entgegengenommen, die Klimaschutz und Digitalisierung adressieren.
Aktuelle Bundesmittel
Um ein nachhaltiges Essensangebot in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) durch den Einsatz von regionalen Bio-Produkten zu stärken, bietet das Bundesprogramm ökologischer Landbau (BÖL) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Förderung für Beratungsleistungen an. Ein hoher Einsatz und die Auslobung ökologischer Produkte in der AHV, zu der die Individualverpflegung und die Gemeinschaftsverpflegung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich gehören, erfordern in der Regel Anpassungen der Betriebsabläufe und -strukturen. Eine externe Beratung und Schulung der Mitarbeitenden sollen den Umstellungsprozess unterstützen und Fachkompetenz im Umgang mit Bio-Lebensmitteln vermitteln.
- Förderprogramm: Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus
- Schwerpunkte: Förderung von Beratungsleistungen für den Einsatz von regionalen Bio-Produkten
- Zielgruppen: Dienstleistungen für Außer-Haus-Verpflegung
- Förderhöhe: max. 35.000 Euro
- Notwendigen Eigenmittel: 10 Prozent (Kitas und Schulen mit eigenen Küchen) bis 20 Prozent (andere AHV)
- Max. Laufzeit: keine
- Frist: 31. Dezember 2027
Um ein nachhaltiges Essensangebot in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) durch den Einsatz von regionalen Bio-Produkten zu stärken, bietet das Bundesprogramm ökologischer Landbau (BÖL) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Förderung für Beratungsleistungen an. Ein hoher Einsatz und die Auslobung ökologischer Produkte in der AHV, zu der die Individualverpflegung und die Gemeinschaftsverpflegung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich gehören, erfordern in der Regel Anpassungen der Betriebsabläufe und -strukturen. Eine externe Beratung und Schulung der Mitarbeitenden sollen den Umstellungsprozess unterstützen und Fachkompetenz im Umgang mit Bio-Lebensmitteln vermitteln.
- Förderprogramm: Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus
- Schwerpunkte: Förderung von Beratungsleistungen für den Einsatz von regionalen Bio-Produkten
- Zielgruppen: Dienstleistungen für Außer-Haus-Verpflegung
- Förderhöhe: max. 35.000 Euro
- Notwendigen Eigenmittel: 10 Prozent (Kitas und Schulen mit eigenen Küchen) bis 20 Prozent (andere AHV)
- Max. Laufzeit: keine
- Frist: 31. Dezember 2027
Aktuelle Landesmittel
Zielgruppe: Träger von Frauen- und Kinderschutzhäusern
Zielgruppe: Träger von Frauen- und Kinderschutzhäusern
Das Land BW fördert 2025 innovative Angebote der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege. Für das Innovationsprogramm Pflege 2025 stehen rund drei Millionen Euro zur Verfügung.
Was wird genau gefördert?:
- Investive Förderung des Ausbaus (zum Beispiel Bau, Umbau oder Erwerb) von Angeboten der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege
- Bei Einrichtungen der Nacht- und Tagespflege liegt Augenmerk auf bedarfsgerechten Öffnungszeiten, digitalen Angeboten, Vernetzung und Einbindung ins Quartier
- Bei Einrichtungen der Kurzzeitpflege insbesondere eigenständige Einrichtungen mit rehabilitativer Ausrichtung
- Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn mit der Maßnahme bereits vor der Bewilligung begonnen wurde.
Bewerbungsfrist:
30.04.2025
Bei Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich an innovationpflege@kvjs.de . Mit einer Entscheidung über die Mittelvergabe ist voraussichtlich im Sommer / Herbst 2025 zu rechnen.
Das Land BW fördert 2025 innovative Angebote der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege. Für das Innovationsprogramm Pflege 2025 stehen rund drei Millionen Euro zur Verfügung.
Was wird genau gefördert?:
- Investive Förderung des Ausbaus (zum Beispiel Bau, Umbau oder Erwerb) von Angeboten der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege
- Bei Einrichtungen der Nacht- und Tagespflege liegt Augenmerk auf bedarfsgerechten Öffnungszeiten, digitalen Angeboten, Vernetzung und Einbindung ins Quartier
- Bei Einrichtungen der Kurzzeitpflege insbesondere eigenständige Einrichtungen mit rehabilitativer Ausrichtung
- Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn mit der Maßnahme bereits vor der Bewilligung begonnen wurde.
Bewerbungsfrist:
30.04.2025
Bei Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich an innovationpflege@kvjs.de . Mit einer Entscheidung über die Mittelvergabe ist voraussichtlich im Sommer / Herbst 2025 zu rechnen.
BERATUNGSGUTSCHEINE ZUR FÖRDERUNG DER ZIVILGESELLSCHAFT UND BÜRGERBETEILIGUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG
Fördergebiete:
„Ländlicher Raum“
„Quartiersentwicklung“
„Mobilität“
„Energie und Klimaschutz“.
Zielgruppen:
Zivilgesellschaftliche Initiativen mit und ohne eingetragene Rechtsform in Baden-Württemberg (z.B. Bürgergruppen, Arbeitskreise, Bürgerinitiativen, Vereine, Migrantenselbstorganisationen)
Förderhöhe:
bis zu 4.000 € für Beratungsleistungen
Bewerbungsfrist:
- 41. Antragsphase | 01. Februar 2025 – 31. März 2025
- 42. Antragsphase | 01. April 2025 – 30. Juni 2025
- 43. Antragsphase | 01. Juli 2025 – 31. Oktober 2025
BERATUNGSGUTSCHEINE ZUR FÖRDERUNG DER ZIVILGESELLSCHAFT UND BÜRGERBETEILIGUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG
Fördergebiete:
„Ländlicher Raum“
„Quartiersentwicklung“
„Mobilität“
„Energie und Klimaschutz“.
Zielgruppen:
Zivilgesellschaftliche Initiativen mit und ohne eingetragene Rechtsform in Baden-Württemberg (z.B. Bürgergruppen, Arbeitskreise, Bürgerinitiativen, Vereine, Migrantenselbstorganisationen)
Förderhöhe:
bis zu 4.000 € für Beratungsleistungen
Bewerbungsfrist:
- 41. Antragsphase | 01. Februar 2025 – 31. März 2025
- 42. Antragsphase | 01. April 2025 – 30. Juni 2025
- 43. Antragsphase | 01. Juli 2025 – 31. Oktober 2025
Förderprogramme Digitalisierung
Förderziel:
- digitale Anwendungen, insbesondere zur Entlastung der Pflegekräfte
Förderhöhe:
- bis zu 40 Prozent der durch die Pflegeeinrichtung verausgabten Mittel, einmaliger Zuschuss in Höhe von max. 12 000 Euro je Pflegeeinrichtung
Antragszeitraumzeitraum:
- 2019 bis 2030
Fördermöglichkeiten:
- Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung sowie damit verbundene Schulungen, die beispielsweise Investitionen in die IT- und Cybersicherheit
- das interne Qualitätsmanagement, die Erhebung von Qualitätsindikatoren
- verbesserte Arbeitsabläufe und Organisation bei der Pflege und die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen unterstützen
- Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie Schulungen zu digitalen Kompetenzen von Pflegebedürftigen und Pflegekräften in der Langzeitpflege
Förderziel:
- digitale Anwendungen, insbesondere zur Entlastung der Pflegekräfte
Förderhöhe:
- bis zu 40 Prozent der durch die Pflegeeinrichtung verausgabten Mittel, einmaliger Zuschuss in Höhe von max. 12 000 Euro je Pflegeeinrichtung
Antragszeitraumzeitraum:
- 2019 bis 2030
Fördermöglichkeiten:
- Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung sowie damit verbundene Schulungen, die beispielsweise Investitionen in die IT- und Cybersicherheit
- das interne Qualitätsmanagement, die Erhebung von Qualitätsindikatoren
- verbesserte Arbeitsabläufe und Organisation bei der Pflege und die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen unterstützen
- Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie Schulungen zu digitalen Kompetenzen von Pflegebedürftigen und Pflegekräften in der Langzeitpflege
Smarte Lösungen für Klimaschutz und Digitalisierung sind Ziel des neuen Förderaufrufs von Invest BW, dem größten einzelbetrieblichen Förderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs. Seit dem 25. Juli 2024 werden Anträge zur Förderung von innovativen Vorhaben entgegengenommen, die Klimaschutz und Digitalisierung adressieren.
Smarte Lösungen für Klimaschutz und Digitalisierung sind Ziel des neuen Förderaufrufs von Invest BW, dem größten einzelbetrieblichen Förderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs. Seit dem 25. Juli 2024 werden Anträge zur Förderung von innovativen Vorhaben entgegengenommen, die Klimaschutz und Digitalisierung adressieren.
Fördermöglichkeiten Kinder und Jugend
Playmobil Stiftung Kinderförderung: Großspielgeräte (Investition) für Kitas oder Projekte (Kooperationen oder Spenden)
- Zielgruppen: Kinder und Jugendliche
- Max. Fördersumme: nicht angegeben
- Eigenmittel: bei Kooperationsprojekten 20 %
- Max. Laufzeit: nicht angegeben
- Bewerbungsfrist: keine
- Förderschwerpunkte:
- Anschaffung von Großspielgeräten für Kitas:
Links:
Weitere Schwerpunkte:
- Umsetzung gemeinsamer Projekte für Kinder und Jugendliche in Kooperation mit der Stiftung, Umsetzung eigener Projekte durch Übernahme / Beteiligung der Kosten durch Spenden der Stiftung
- Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen im vorschulischen, schulischen und außerschulischen Bereich durch gezielte Unterstützung von Bildungs- und Erziehungseinrichtungen.
- Gesundheit: Schutz von Kindern in der modernen Welt sowie deren soziale und medizinische Betreuung unter Berücksichtigung ihres besonderen physischen und psychischen Schutzbedürfnisses.
- Bewegung: Förderung einer gesunden physischen, psychischen und seelischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere durch Anleitung zu aktivem und kreativem Spielen sowie durch die Errichtung und den Unterhalt von Spielstätten und Spielanlagen.
- Kreativität: Unterstützung von Kunst und Kultur für Kinder und Jugendliche, insbesondere Durchführung und Förderung von kulturellen Veranstaltungen.
Allgemeine Links:
- Link Bewerbungsunterlagen: https://www.kinderstiftung-playmobil.de/assets/uploads/general/PDFs/02_Bewerbung.pdf
Playmobil Stiftung Kinderförderung: Großspielgeräte (Investition) für Kitas oder Projekte (Kooperationen oder Spenden)
- Zielgruppen: Kinder und Jugendliche
- Max. Fördersumme: nicht angegeben
- Eigenmittel: bei Kooperationsprojekten 20 %
- Max. Laufzeit: nicht angegeben
- Bewerbungsfrist: keine
- Förderschwerpunkte:
- Anschaffung von Großspielgeräten für Kitas:
Links:
Weitere Schwerpunkte:
- Umsetzung gemeinsamer Projekte für Kinder und Jugendliche in Kooperation mit der Stiftung, Umsetzung eigener Projekte durch Übernahme / Beteiligung der Kosten durch Spenden der Stiftung
- Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen im vorschulischen, schulischen und außerschulischen Bereich durch gezielte Unterstützung von Bildungs- und Erziehungseinrichtungen.
- Gesundheit: Schutz von Kindern in der modernen Welt sowie deren soziale und medizinische Betreuung unter Berücksichtigung ihres besonderen physischen und psychischen Schutzbedürfnisses.
- Bewegung: Förderung einer gesunden physischen, psychischen und seelischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere durch Anleitung zu aktivem und kreativem Spielen sowie durch die Errichtung und den Unterhalt von Spielstätten und Spielanlagen.
- Kreativität: Unterstützung von Kunst und Kultur für Kinder und Jugendliche, insbesondere Durchführung und Förderung von kulturellen Veranstaltungen.
Allgemeine Links:
- Link Bewerbungsunterlagen: https://www.kinderstiftung-playmobil.de/assets/uploads/general/PDFs/02_Bewerbung.pdf
Die Stiftung Bündnis für Kinder setzt klare Zeichen gegen Gewalt. Wir unterstützen und fördern ausgesuchte Projekte zu Gewaltprävention und Kinderschutz.
Unser Ziel: Kinder sollen in einer kinderfreundlichen Gesellschaft gewaltfrei
aufwachsen können. Denn Kinder sind unschlagbar
- Zielgruppen: Kinder und Jugendliche, Eltern, ehrenamtliche und hauptamtliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
- Max. Fördersumme: K.A.
- Eigenmittel: K.A.
- Max. Laufzeit: K.A.
- Bewerbungsfrist: laufend
- Schwerpunkte: Gewaltprävention für Kinder und Jugendliche, Stärkung der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen + Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung unterstützt werden
Die Stiftung Bündnis für Kinder setzt klare Zeichen gegen Gewalt. Wir unterstützen und fördern ausgesuchte Projekte zu Gewaltprävention und Kinderschutz.
Unser Ziel: Kinder sollen in einer kinderfreundlichen Gesellschaft gewaltfrei
aufwachsen können. Denn Kinder sind unschlagbar
- Zielgruppen: Kinder und Jugendliche, Eltern, ehrenamtliche und hauptamtliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
- Max. Fördersumme: K.A.
- Eigenmittel: K.A.
- Max. Laufzeit: K.A.
- Bewerbungsfrist: laufend
- Schwerpunkte: Gewaltprävention für Kinder und Jugendliche, Stärkung der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen + Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung unterstützt werden
Zielgruppe: Kinder und Jugendliche
Was wird gefördert: Projekte
Förderhöhe: K.A.
Eigenmittel: K.A.
Förderziele: Intervention, Prävention, Integration und Inklusion
Frist: Laufend
Zielgruppe: Kinder und Jugendliche
Was wird gefördert: Projekte
Förderhöhe: K.A.
Eigenmittel: K.A.
Förderziele: Intervention, Prävention, Integration und Inklusion
Frist: Laufend
Die Techniker Krankenkasse bietet fachliche Beratung und finanzielle Förderung für eigene Gesundheitsprojekte in Einrichtungen und/oder unterstützt dabei, bestehende und bewährte Programme zu den Themen "Seelische Gesundheit", "Medienkompetenz" und "Bewegungsfreundliche Kita" gemeinsam mit den Antragstellenden umzusetzen.
- Förderprogramm: Gesunde Kita
- Zielgruppen: Kinder, Erziehende, Kitaleitung, Kitaträger, Eltern, KiTa
- Schwerpunkte: Bewegung,Ernährung, Gewaltprävention, Stress / Entspannung, Gesundheit Erziehende, Konfliktmanagement…
- Max. Fördersumme: K.A.
- Eigenmittel: K.A.
- Max. Laufzeit: K.A.
- Frist:K.A.
Die Techniker Krankenkasse bietet fachliche Beratung und finanzielle Förderung für eigene Gesundheitsprojekte in Einrichtungen und/oder unterstützt dabei, bestehende und bewährte Programme zu den Themen "Seelische Gesundheit", "Medienkompetenz" und "Bewegungsfreundliche Kita" gemeinsam mit den Antragstellenden umzusetzen.
- Förderprogramm: Gesunde Kita
- Zielgruppen: Kinder, Erziehende, Kitaleitung, Kitaträger, Eltern, KiTa
- Schwerpunkte: Bewegung,Ernährung, Gewaltprävention, Stress / Entspannung, Gesundheit Erziehende, Konfliktmanagement…
- Max. Fördersumme: K.A.
- Eigenmittel: K.A.
- Max. Laufzeit: K.A.
- Frist:K.A.
Das Kultusministerium fördert im Schuljahr 2024/2025 Maßnahmen der außerschulischen und außerunterrichtlichen (schulbegleitenden) Hausaufgaben, Sprach- und Lernhilfe (HSL) für Schüler*innen mit Bedarf an zusätzlicher Sprachförderung, insbesondere für Schüler*innen mit Migrationshintergrund.
Das Kultusministerium fördert im Schuljahr 2024/2025 Maßnahmen der außerschulischen und außerunterrichtlichen (schulbegleitenden) Hausaufgaben, Sprach- und Lernhilfe (HSL) für Schüler*innen mit Bedarf an zusätzlicher Sprachförderung, insbesondere für Schüler*innen mit Migrationshintergrund.
Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung fördert Projektvorhaben von Trägern der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit.
Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung fördert Projektvorhaben von Trägern der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit.
- Förderprogramm: CHILDREN JUGEND HILFT
- Zielgruppen: Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 21 Jahren
- Max. Fördersumme: 2.500 Euro
- Eigenmittel: nicht erforderlich
- Max. Laufzeit: K.A.
- Schwerpunkte: Kinder und Jugendliche, ehrenamtliches Engagement
- Bewerbungsfrist: Keine
- Förderprogramm: CHILDREN JUGEND HILFT
- Zielgruppen: Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 21 Jahren
- Max. Fördersumme: 2.500 Euro
- Eigenmittel: nicht erforderlich
- Max. Laufzeit: K.A.
- Schwerpunkte: Kinder und Jugendliche, ehrenamtliches Engagement
- Bewerbungsfrist: Keine
Suchseiten
Lokale Fördermittelgeber
Förderziel: Unterstützung älterer und junger, gesunder und kranker Menschen
Förderziel: Unterstützung älterer und junger, gesunder und kranker Menschen
Förderbereiche:
Erziehung
Bildung
Soziales
Natur
Umwelt
Wissenschaft
Forschung
Fördergebiet:
Tübingen und Umgebung
Tübingen und Umgebung
Förderbereiche:
Erziehung
Bildung
Soziales
Natur
Umwelt
Wissenschaft
Forschung
Fördergebiet:
Tübingen und Umgebung
Tübingen und Umgebung
test Andrea Haid

test Christine Banhart
