Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg fordert Corona-Schutzkonzept für Gemeinschaftsunterkünfte im Land

Pressemitteilung - geschrieben am 09.12.2020 - 12:52

Stuttgart/Tübingen 09.12.2020    Laut Statistischem Landesamt leben In Baden-Württemberg 19.009 Geflüchtete (Stand: 31.12.2019) in Gemeinschaftsunterkünften. Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg, die AGDW e.V. und das Asylzentrum Tübingen e.V. fordern zum Tag der Menschenrechte (10.12.) besseren Gesundheitsschutz für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften im Land. Das Land muss dringend handeln und analog zu den Landeserstaufnahmestellen für die Stadt- und Landkreise sowie Gemeinden klare Vorgaben für ein Corona-Schutzkonzept in Gemeinschaftsunterkünften erlassen, so die Verbände. Schnelltests müssten kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Zum heutigen Auftakt der Innenministerkonferenz (09.- 11.12.2020) appellieren die Verbände an die Länder, die Abschiebung von Geflüchteten während der Corona-Pandemie auszusetzen.

„Die Infektionsgefahr mit Covid 19 ist für geflüchtete Menschen in den Gemeinschaftsunterkünften besonders groß. Sie leben auf engstem Raum zusammen und teilen sich die Nutzung von Küche, Bad und WC. Hygiene- und Abstandsregeln ist unter diesen Bedingungen nicht einzuhalten“, sagt Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg. Das erhöhe das Gesundheitsrisiko für alle dort untergebrachten Menschen, gefährde aber besonders vulnerable Gruppe wie Ältere oder Menschen mit einer Vorerkrankung. „Ausreichender Infektionsschutz muss in Pandemie-Zeiten an oberster Stelle stehen. Jeder Mensch hat das Recht auf Gesundheit“, so Wolfgramm. Die räumliche Dichte des Zusammenlebens müsse durch abgeschlossene Wohneinheiten oder die Anmietung separater Wohnungen aufgelockert werden. Die Zeit der Unterbringung in Sammelunterkünften sei mit Corona endgültig vorbei“, betont die Vorstandsvorsitzende. Für den Fall einer Quarantäneanordnung müssten zusätzliche Ausweichquartiere geschaffen werden. Kollektivquarantänen wie zu Beginn der Pandemie seien menschenrechtlich und ethisch nicht vertretbar. Auch müssten kostenfreie Schnelltests im Bedarfsfall für Bewohner*innen, Mitarbeitende und Besucher*innen zur Verfügung stehen.

„Infektionsschutz ist in Sammelunterkünften für Geflüchtete unter den gegenwärtigen Bedingungen trotz bester Bemühungen nicht sicher herzustellen“, sagt Denis Bieler, stellvertretender Geschäftsführer Unterkünfte bei der AGDW e.V. ARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR DIE EINE WELT in Stuttgart. „Die Menschen wohnen teilweise nur auf 4,5 Quadratmeter pro Person zusammen. Alleinstehende sind mit weiteren Personen in Mehrbettzimmern“, so Bieler. Unter diesen Bedingungen sei der Ausbruch einer Infektion kaum zu kontrollieren, wie auch die Beispiele anderer Sammelunterkünfte zeigten. „Aus unserer Sicht wird immer noch zu wenig getestet.“ Die Stadt Stuttgart stelle spezifische Unterkünfte für positiv Getestete und Verdachtsfälle zur Verfügung. Aber für die besonders vulnerablen, vorerkrankten und älteren Geflüchteten gebe es keine Ausweichquartiere. „Bei einer so überschaubaren Anzahl von betroffenen Menschen sollte das kein Problem darstellen“, so Bieler.

„In Corona Zeiten sollen Menschen selbst auf Familienbesuche verzichten, Behördentüren sind geschlossen. Für Geflüchtete aber wird das genaue Gegenteil erzwungen: Über Monate sollen sie auf engstem Raum bei oft problematischen hygienischen Voraussetzungen zusammenleben. Dieses Konzept ist inhuman und epidemiologisch unvertretbar. Es spielt nicht nur mit der physischen, sondern auch mit der psychischen Gesundheit der Geflüchteten“, erklärt Ulrich Ziegler vom Vorstand des Asylzentrums Tübingen e.V..

Pressekontakte:

AGDW e.V. ARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR DIE EINE WELT: Denis Bieler, stellvertretender Geschäftsführer Unterkünfte, Tel. 0711 60144-714, mobil 0176/98281526, E-Mail: denis.bieler@agdw.de, www.agdw.dw

Asylzentrum Tübingen e.V.: Ulrich Ziegler, Vorstand, Tel. 07071/44 115, E-Mail: u.ziegler@asylzentrum-tuebingen.de, www.asylzentrum-tuebingen.de

 

 

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