Finanzierung für Aufenthalt im Frauenhaus muss sicher sein

Pressemitteilung - geschrieben am 07.03.2022 - 12:35

Stuttgart/Ludwigsburg 07.03.2022  In Baden-Württemberg flüchteten 1.100 von Gewalt betroffene Frauen und 1.445 Kinder in ein Frauenhaus. Das ergibt eine statistische Erhebung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg (2020). Doch bei rund zehn Prozent ist die Finanzierung des Aufenthalts nicht gesichert. Das sind Frauen, die keine Sozialleistungen beziehen wie Auszubildende, Studierende, geflüchtete Frauen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus, neu zugezogenen EU-Bürgerinnen, erwachsene Schüler*innen und Bezieherinnen vom Arbeitslosengeld I. Deshalb fordert der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg zum Weltfrauentag (08.03.) kostenfreien Schutz und Aufenthalt im Frauenhaus für alle von Gewalt betroffenen Frauen. 

„Jede von Gewalt betroffene Frau muss die Möglichkeit haben, zusammen mit ihren Kindern Zuflucht im Frauenhaus zu finden. Sie soll sich dabei keine Sorgen darüber machen müssen, ob und wie lang dieser Schutz finanziert wird. Sie soll ihn bekommen, solange es notwendig ist, ohne Einschränkungen und kostenfrei. Dieser Schritt ist ohnehin schwer genug und das Leben in einem Frauenhaus keine Pauschalreise.“, erklärt Katrin Lehmann, Referentin für Frauen beim PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg. Hier dürfe es keine Ausnahmen geben oder der Aufenthalt an der Finanzierung scheitern. Das Land müsse die Probleme in der Frauenhausfinanzierung ausräumen und Stadt- und Landkreise verpflichten, die Kosten ausnahmslos zu übernehmen. „Dieser Kostenkampf ist eine enorme Belastung für die betroffenen Frauen aber auch die Mitarbeiterinnen im Frauenhaus. Wir brauchen ein verlässlich finanziertes Schutzsystem für alle von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kinder“, so Lehmann.

„Wir möchten in unserem Frauenhaus allen Frauen und Kindern, die Zuflucht suchen, bedingungslosen Schutz gewähren. Dazu sehen wir uns verpflichtet. Die aktuelle Finanzierung der Frauenhäuser im Land wird dem aber in keiner Weise gerecht. Wir haben es mit einem „Flickenteppich“ aus Landesmitteln, einzelfallbezogenen Sozialleistungen, Spenden und Bußgelder zu tun“, erklärt Arezoo Shoaleh, Pädagogische Leitung bei Frauen für Frauen e.V. Ludwigsburg. Die Verhandlungen zur Refinanzierung der Kosten der Frauenhausaufenthalte für nicht sozialleistungsberechtigte Frauen sowie Frauen, die einen längeren Aufenthalt im Frauenhaus benötigen, gestalte sich im Einzelfall oft schwierig. „Wir müssen umfangreiche Nachweispflichten über die Gefährdung der betreffenden Frau und deren persönliche Entwicklung liefern. Und trotzdem werden Hilfen abgelehnt und das Frauenhaus bleibt auf den Kosten sitzen. Diese Einnahmenausfälle stellen die Trägervereine vor große Probleme“, ergänzt Chris Scheuing-Bartelmess von Frauen für Frauen e.V. Ludwigsburg. Im Jahr 2021 flohen 64 Frauen mit ihren Kindern in das Ludwigsburger Frauenhaus. Bei jeder fünften Frau wurden die Kosten erst viele Monate später erstattet. Bei einer Frau läuft momentan ein Gerichtsverfahren. Dem Verein ist dadurch ein Defizit in Höhe von 15.000 Euro entstanden.

Pressekontakt Frauen für Frauen e.V.: Arezoo Shoaleh und Chris Scheuing-Bartelmess, Tel. 07144 22 08 70, E-Mail: info@frauenfuerfrauen-lb.de, http://www.frauenfuerfrauen-lb.de/

Hintergrundinformationen

Frauenhausfinanzierung in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es 43 Frauenhäuser, die alle eine eigene Leistungsvereinbarung mit ihrem Landkreis / Kommune haben. Es gibt einige Städte und Landkreise, die großzügig fördern und Frauenhäuser bürokratisch entlasten. Aber es gibt auch Landkreise, die Frauenhausaufenthalte befristen oder den Tagessatz nach einer gewissen Verweildauer senken. Es gibt Landkreise, welche keine Kosten für nicht-sozialleistungsberechtigte Frauen übernehmen, wie z.B. für Frauen in Ausbildung, Rentnerinnen, Frauen im ALG I Bezug. Die Rückforderung der Kosten bei den Herkunftslandkreisen wird dem Frauenhaus übertragen und die Notwendigkeit der Unterbringung muss wiederholt ausführlich begründet werden. Immer wieder bekommt ein Trägerverein die Kosten nicht oder nicht vollumfänglich erstattet. Der Fehlbetrag kann schnell in einen höheren fünfstelligen Bereich gehen und den Verein an die Grenze der Belastbarkeit bringen.

Frauen für Frauen Ludwigsburg e.V.
Der Verein Frauen für Frauen e.V. bietet den Frauen außer Schutz, Zuflucht und sozialpädagogischer Beratung, Hilfe zur Selbsthilfe. Mit dem Ziel, dass die Frauen ihr eigenes Leben aufbauen können – ein gewaltfreies Leben für sich und ihre Kinder. Der Weg ist bei jeder Frau anders. Wir sind der Träger des Frauenhauses, der Interventionsstelle, KIZ, ein Angebot für Kinder, der Fachberatungsstellen „häuslicher Gewalt“ und „sexualisierter Gewalt“. Das Frauenhaus bietet 19 Plätze für Frauen und ihre Kinder. Davon sind vier Plätze barrierefrei.

Wichtige Werkzeuge

Artikel merken