Paritätischer fordert Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes

Pressemitteilung - geschrieben am 23.05.2023 - 07:16

Stuttgart 23.05.2023  Laut DFG-Forschungsprojekt „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen“ (Mai 2023) kam es bei Einsätzen im Rahmen von Großveranstaltungen (Demonstrationen/politische Aktionen 55 Prozent, Fußballspiele 25 Prozent), aber auch bei Konfliktsituationen oder Personenkontrollen (20 Prozent) besonders häufig zu polizeilicher Gewalt. Dabei waren Minderheiten und Randgruppen einem besonderen Diskriminierungsrisiko ausgesetzt. Anlässlich des Diversity-Tags (23.05.) fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg die schnelle Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) zum umfassenden Schutz vor Diskriminierung. Beratungsangebote für Betroffene von behördlicher Diskriminierung müssen ausgebaut und die Polizei stärker zum Thema „Diskriminierung von Minderheiten“ sensibilisiert werden.  

„Menschen, die Diskriminierung erfahren, müssen besser geschützt und auch ermutigt werden, diese anzuzeigen. Bei behördlicher Diskriminierung von Minderheiten darf es keinerlei Toleranz geben. Hier ist eine lückenlose Aufklärung mit dem Ziel der Gleichbehandlung angesagt. Dazu müssen Anlaufstellen und Beratungsangebote ausgebaut werden, erklärt Feray Şahin, Bereichsleitung Familie, Kinder, Migration und Diversity beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. Es sei wichtig, Behörden, aber auch die Polizei stärker für das Thema „Diskriminierung von Minderheiten“ zu sensibilisieren. Nur so könne ein Problembewusstsein dafür entwickelt und präventive Maßnahmen ergriffen werden. Zur wirksamen Bekämpfung von behördlicher Diskriminierung gegenüber Minderheiten sei die im Koalitionsvertrag verankerte Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes längst überfällig. „Der laufende Prozess der Landesregierung dauert schon viel zu lange und stockt. Um die Rechte von Betroffenen sowie die Vielfalt in unserem Land zu stärken, brauchen wir eine schnelle Einführung. Handlungsfelder wie Bildung, öffentliche Verwaltung und Polizei fallen in die Länderhoheit und sind im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht berücksichtigt. Diskriminierung kann jeden von uns treffen. Deshalb muss das Land die Schutzlücken schließen und jeglicher Form von Diskriminierung entgegenwirken“, so Feray Şahin.

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