Paritätischer fordert spezielle Hilfen für trans* Jugendliche

Pressemitteilung - geschrieben am 28.03.2023 - 23:30

Stuttgart 29.03.2023 Schätzungen zufolge liegt der Bevölkerungsanteil derer, die sich mit einem anderen als dem bei der Geburt zugewiesenem Geschlecht identifizieren, in Deutschland bei etwa 0,5 Prozent. Daraus ergibt sich für Baden-Württemberg eine Zahl von ca. 53.000 trans* Menschen. Anlässlich des Internationalen Tags für die Sichtbarkeit von trans* Personen (31.03.) fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg den Ausbau von bedarfsgerechten psychosozialen Beratungsangeboten vor allem im ländlichen Raum sowie für die spezifischen Bedarfe von trans*-Jugendlichen und Eltern von Transgender-Kindern. Zum Schutz vor Diskriminierung müsse der Landesaktionsplan „Für Akzeptanz und gleiche Rechte“ endlich weiterentwickelt und ein Landesantidiskriminierungsgesetz eingeführt werden. 

„Transsexuelle Menschen stoßen immer noch auf gesellschaftliche Widerstände, fühlen sich in ihrer geschlechtlichen Identität missachtet und auch nicht ernst genommen. Sie sind häufig Opfer von Diskriminierung, Gewalt und Hasskriminalität. Trans*- Jugendliche trauen sich aus Angst vor Ablehnung in ihrem Umfeld, Verlust von Freundschaften oder auch Mobbing in der Schule oft jahrelang nicht, sich zu outen. Das ist psychisch schwer belastend und kann zu körperlichen Symptomatiken bis hin zu Depressionen und Suizidgedanken führen“, erklärt Ulf Hartmann, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg. Vor diesem Hintergrund müsse das psychosoziale Beratungsangebot bedarfsgerecht und flächendeckend ausgebaut werden. Dabei seien die speziellen Belange von trans*-Jugendlichen und Eltern von Transgender-Kindern zu berücksichtigen ebenso wie eine durchgehende psychotherapeutische Behandlung und Begleitung während und nach den geschlechtsangleichenden Maßnahmen. An Schulen dürfe Transsexualität kein Tabu-Thema mehr sein. Hier seien Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit im Unterricht, sowie Fortbildungen für Lehrer*innen notwendig. 

Außerdem fordert der Verband, die steigende Gewalt und Feindlichkeiten gegen transsexuelle Menschen endlich als Hasskriminalität einzustufen und entsprechend zu verfolgen. Auch im Asylverfahren müssten die Belange stärker berücksichtigt und als Fluchtursache anerkannt werden. „Die Freiheit und der Schutz der geschlechtlichen Identität ist ein Menschenrecht und steht gleichzeitig für eine demokratische, offene, vielfältige Gesellschaft, in der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben und selbstbestimmt leben können“, so Hartmann.

Der Internationale Tag für die Sichtbarkeit von trans* Personen (Transgender Day of Visibility) wird weltweit am 31. März gefeiert, um auf trans* Menschen und ihren Kampf für Selbstbestimmtheit und Akzeptanz aufmerksam zu machen.

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