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Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ist in § 75 SGB VIII und in § 11 LKJHG in Baden-Württemberg geregelt. Eine Anerkennung erfolgt nach § 75 SGB VIII, wenn eine Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII vorliegt...
Akteneinsicht Haben ehemalige Kinder/ Jugendliche in Jugendheimen das Recht in Arztbriefe und in die über sie erstellten Akten Einsicht zu nehmen? Wie ist die korrekte Vorgehensweise seitens der Einrichtung auf entsprechende Anfragen zu reagieren...