UPDATE 3.2.22:Einigung bei KfW-Förderprogrammen für effiziente Gebäude
Das Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz sowie für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und für Finanzen haben sich auf ein Vorgehen zur KfW-Förderung für effiziente Gebäude verständigt.
Die Bundesregierung hatte in der letzten Woche einen Förderstopp in den Programmbereichen der KfW „Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau“, „Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau“ und „Energetische Sanierung“ entschieden. In den letzten Tagen gab es verschiedene Presseberichte, wonach es Ausnahmen von dem Förderstopp für bestimmte Gruppen geben sollte. Dazu sollten u.a. Sozialwohnungen sowie Studierenden- und Azubiwohnheime gehören. Der Paritätische Gesamtverband hat sich an die zuständigen Ministerien gewandt, um zu erwirken, dass diese Ausnahmen auch für gemeinnützige, soziale Wohnbauprojekte gelten.
Nunmehr haben sich die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und für Finanzen auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude durch die KfW verständigt:
„Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Dabei handelt es sich um rund 24.000 Anträge. Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt. Das bietet eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen.
Bei der KfW sind die Förderungen in den Programmbereichen für energieeffizienten Neubau und die energetische Sanierung gestoppt worden. Laut Pressebericht soll es Ausnahmen von dem Förderstopp geben. Diese Ausnahme auf gemeinnützige Wohnbauprojekte auszuweiten, ist das Anliegen des Paritätischen.
Zum 24. Januar 2022 gab es einen Förderstopp in den KfW-Programmbereichen „Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau“, „Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau“, „Energetische Sanierung“. Von dem Förderstopp betroffen, sind nach Rückmeldung auch gemeinnützige Wohnbauprojekte aus der Paritätischen Mitgliedschaft.
Presseberichten war zu entnehmen, dass es Ausnahmen von dem Förderstopp für bestimmte Gruppen geben soll. Dazu sollen u.a. Sozialwohnungen sowie Studierenden- und Azubiwohnheime gehören.
Der Paritätische Gesamtverband hat sich heute an die zuständigen Ministerien gewandt, um zu erwirken, dass diese Ausnahmen auch für gemeinnützige, soziale Wohnbauprojekte gelten.
Sobald neue Informationen dazu vorliegen, informieren wir die Mitglieder.
Weiterführende Links
- Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
- Weitere Informationen zu dem Förderstopp für energieeffiziente Gebäude finden sich auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Kontakt im Paritätischen Gesamtverband
Jennifer Puls
Referentin für fachpolitische Grundsatzfragen
grundsatz@paritaet.org
@puls_jennifer
030 24636-338