Es ist immer die Anmeldung in öffentlich beglaubigter Form im Original einzureichen. Weiterhin wird noch das Protokoll der Mitgliederversammlung, die die Änderung beschlossen hat, in Kopie oder Original benötigt. Hier genügt ein Exemplar. Wurde die Satzung geändert, dann muss zusätzlich noch ein vollständiger aktueller Satzungswortlaut beigefügt werden. Kassenberichte, Anwesenheitslisten, Einladungen u.ä. sind nur auf ausdrückliches Verlangen durch das Registergericht einzureichen.