Zu Beginn des Jahres 2020 wurde die Startversion des Instruments der Bedarfsermitt-lung für Baden-Württemberg (BEI_BW) veröffentlicht – zusammen mit den beiden Notizbögen zur Vorbereitung auf das Gespräch zur Bedarfsermittlung. Damit blicken wir in Baden-Württemberg inzwischen auf zwei Jahre Erfahrung mit der Anwendung des BEI_BW zurück.
Am 5. April 2022 hat das Sozialministerium nunmehr auch die „Hinweise und Empfehlungen zum BEI_BW“ veröffentlicht.
Die Dokumente zur Bedarfsermittlung finden Sie auf der Website des Sozialministeriums BW unter „Downloads für alle“ unter
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/bundesteilhabegesetz/bedarfsermittlung (bitte anklicken)
Die „Hinweise und Empfehlungen zum BEI_BW“ richten sich an alle, die sich vertieft mit der Bedarfsermittlung in Baden-Württemberg befassen möchten. Sie wenden sich gleichermaßen an Interessierte und an die Fachöffentlichkeit. Sie vermitteln den Grundkonsens, auf dem das Instrument der Bedarfsermittlung in Baden-Württemberg beruht. Die „Hinweise und Empfehlungen zum BEI_BW“ verstehen sich als Orientierungshilfe, wie das BEI_BW anzuwenden ist. Sie sind öffentlich zugänglich für alle, die sich dafür interessieren.