Offener Brief: Verstetigung der „Mobilen Teams gegen häusliche Gewalt"

Pressemitteilung - geschrieben am 20.06.2023 - 10:52

Stuttgart 20.06.2023 In einem offenen Brief an Sozialminister Manne Lucha und die kommunalen Landesverbände fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg eine solide Sozialplanung und verlässliche Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung von Beratung für gewaltbetroffene Frauen und Kinder sowie von Hilfen für Frauen in der Prostitution im Land. Ein ganz konkretes Anliegen im Brief ist, die Finanzierung für die 19 Mobilen Teams der Fachberatungsstellen in insgesamt 21 Landkreisen und 6 Stadtkreisen in Baden-Württemberg jetzt verlässlich und langfristig zu sichern. Das Projekt Mobile Teams der Fachberatungsstellen in unterversorgten Regionen Baden-Württembergs wurde 2020 vom Land ins Leben gerufen, um für Frauen und ihre Kinder Hilfe während Corona erreichbar zu machen. Das Projekt ist ein voller Erfolg und zeigt einen hohen Bedarf in den beteiligten Regionen, der ungemindert fortbesteht. Das Ziel der Verstetigung der Mobilen Teams fand Eingang in den Koalitionsvertrag.

„Bereits in diesem Jahr reduzierte das Land den Projektzuschuss mit der Begründung der primären Zuständigkeit der Kommunen für diese soziale Aufgabe. Das Ergebnis war, dass vier Standorte ihre Arbeit einstellten und ein Großteil der Träger das mobile Beratungsangebot reduzierte. Es gelang nur selten kommunale Mittel zu akquirieren. Nun steht erneut die Frage der Folgefinanzierung ab 2024 zur Debatte. Das Land plant eine Aufnahme der Mobilen Teams in die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (VwV) zur Förderung der Fachberatungsstellen ab 2024. Die Höhe dieser Förderung wird erneut nicht auskömmlich sein. Die Trägereinrichtungen vor Ort werden wieder Anträge auf kommunale Zuschüsse stellen und Spenden in noch höherem Ausmaß akquirieren müssen – oder das Angebot erneut reduzieren, unter Umständen auch einstellen“, erklärt Uta-Micaela Dürig, Vorständin Sozialpolitik beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg und Unterzeichnerin des offenen Briefs. Eine solche Entwicklung sei in Baden-Württemberg nicht ungewöhnlich: In Bezug auf Hilfen für gewaltbetroffene Frauen und Kinder und Frauen in der Prostitution verweise das Land auf die kommunale Daseinsvorsorge. Die Kommunen wiederum sehen keinen notwendigen Handlungsbedarf, konzentrieren sich auf andere aktuelle Herausforderungen oder wollten nicht in die Finanzierungsverantwortung der vom Land angestoßenen Projekte treten, so Dürig weiter.

Der Schutz von Frauen und Kindern ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es braucht verlässliche Finanzierungszusagen, so Dürig. Hier seien das Land und die Kommunalen Landesverbände gefordert, „eine solide Sozialplanung zur Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen und Kindern im Sinne der Istanbul-Konvention zu erstellen und die dafür notwendige Finanzierung miteinander abzustimmen.“

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